Markenanmeldung DE

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfung, ob Ihre Marke schutzfähig und damit für die Eintragung geeignet ist
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, ggfs. unter Berücksichtigung der anwaltlichen Analyse
  • Elektronische Übermittlung der Anmeldung an das DPMA
  • Korrespondenz mit dem DPMA
  • Zusendung der Markenurkunde
  • Support per E-Mail und Telefon

Optional

  • Recherche nach identischen Marken bezüglich der Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen anhand der Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Bildelemente
  • Markendatenbanken Deutsches Patent und Markenamt (DPMA), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • Firmennamen: deutsches Handelsregister
  • Kurze anwaltliche Analyse der Schutzfähigkeit und Auswertung des Rechercheergebnisses mit Handlungsempfehlung

Unser Festpreis

Jetzt bestellen

199,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
+ gewählte Optionen
Daten und Optionen:
Geben Sie hier bitte die nötigen Informationen ein und wählen gewünschte Optionen aus.

Markentyp

Markenart

Beschreibung

Für welche Waren und/oder Dienstleistungen möchten Sie die Marke später benutzen?

Express Zuschlag

Express Zuschlag

  • Fertigstellung am nächsten Arbeitstag

Produktpreis zzgl. USt. + amtl. Gebühren: 199,00
Optionen insgesamt:
Gesamtbetrag der Bestellung:
Details
ABLAUF
Zusätzliche Kosten
FAQ

Ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung oder das von Ihnen eingereichte Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist, prüfen unsere erfahrenen Rechtsanwälte in einem ersten Schritt. Gegebenenfalls wird der für Sie zuständige Anwalt Ihnen Empfehlungen zur Beseitigung von Schutzhindernissen geben.

Haben Sie zusätzlich eine Recherche in Auftrag gegeben, recherchiert unser Anwalt je nach gewünschtem Umfang in den relevanten Datenbanken und wertet die Ergebnisse für Sie aus. Auf Basis der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Risikominimierung oder den Hinweis, auf einen anderen Namen/Logo auszuweichen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim DPMA, EUIPO und WIPO zur umfassenden Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken die sicherste Variante darstellt und von uns empfohlen wird. Wenn Sie darüber hinaus beabsichtigen, die Marke auch als Firmenname zu verwenden, empfehlen wir ergänzend, im Handelsregister nach identischen und ähnlichen Firmennamen zu recherchieren.

Die Kurzanalyse wird innerhalb von drei Werktagen zur Verfügung gestellt.
In einem nächsten Schritt erstellt der bearbeitende Rechtsanwalt auf der Grundlage der von Ihnen im Auftrag angegebenen Beschreibung Ihrer beabsichtigten künftigen Benutzung der Marke das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dabei orientiert er sich an den vom DPMA zur Verfügung gestellten Begriffen und - soweit eine Recherche durchgeführt wurde - am Ergebnis der Recherche und Auswertung.

Anschließend füllt der Rechtsanwalt das Markenanmeldeformular aus und übermittelt es elektronisch an das DPMA. Die beauftragte Kanzlei überwacht die Zahlungsfrist und sendet Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Urkunde über die Marke im Original zu.

Werden vom DPMA-Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, so erhalten Sie diese auf elektronischem Wege. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit dem DPMA ist Bestandteil des Auftrags, soweit sie sich auf Formalien des Anmeldeverfahrens bezieht. betreffen. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich für den Fall, dass Dritte Widerspruch einlegen, fallen zusätzliche Anwaltskosten an, über die Sie von unserem Markenanwalt informiert werden. Sämtliche Daten werden verschlüsselt und fließen vertraulich ausschließlich zwischen Ihnen und der beauftragten Kanzlei.

Erforderliche Unterlagen / Informationen

Unser Formular fragt alle relevanten Informationen für die Anmeldung ab, insbesondere den Markennamen / Logo und die geplante Verwendung der Marke sowie die Adressdaten des Markeninhabers.

Zusätzliche Unterlagen sind über die JPG- Datei eines Logos in der Regel nicht erforderlich.

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

• Prüfung Schutzfähigkeit
• Recherche (optional)<br
• Kurzgutachten bis zu 3 Werktage
• Erstellen des Waren-/Dienstleistungsverzeichnis
• Anmeldung beim DPMA bis zu 3 Werktage
• Gebühren zahlen bis zu 3 Monate
• Prüfung durch das Amt bis zu 2 Monate
• Ggfs. Rückfragen
• Eintragung Veröffentlichung
• Urkunde
• Widerspruchsfrist 3 Monate nach Veröffentlichung
• Abschluss / ggfs. Widerspruchsverfahren

Zusätzlich sind an das DPMA für die Anmeldung amtliche Gebühren in Höhe von 290,00 EUR für die ersten drei Klassen und jeweils 100,00 EUR für jede weitere Klasse innerhalb von 3 Monaten ab Anmeldung zu zahlen. Diese Zahlung erfolgt direkt auf das Konto des DPMA nachdem Sie von uns die Unterlagen für die Anmeldung erhalten haben.
Unsere Kosten für die Recherche / Markenanmeldung enthalten bis zu 3 Klassen. Für jede weitere Klasse berechnen wir einen Aufschlag von 20%.

Was ist eine Marke?
Eine Marke dient der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen. Sie kann aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Bildern, Tönen, Bildsequenzen oder auch aus einer Kombination dieser Elemente bestehen.
Warum sollte ich meine Marke beim DPMA anmelden?
Eine Markenanmeldung bietet rechtlichen Schutz und sichert das exklusive Recht, die Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
Was versteht man unter Waren- und Dienstleistungsklassen?
Das DPMA und viele andere Markenämter weltweit verwenden die Nizzaer Klassifikation, um Waren und Dienstleistungen in 45 verschiedene Klassen einzuteilen. Jede Klasse steht für eine bestimmte Gruppe von Waren und Dienstleistungen. Für welche Klassen die Marke gelten soll, muss bei der Markenanmeldung angegeben werden. Diese Auswahl treffen wir für Sie auf der Grundlage der von Ihnen im Auftrag gegebenen Beschreibung.
Wie wähle ich die richtigen Waren- und Dienstleistungen für meine Marke aus?
Sie sollten die Waren und Dienstleistungen auswählen, die Ihre derzeitigen oder geplanten Geschäftstätigkeiten am besten beschreiben. Eine genaue Analyse Ihrer Waren oder Dienstleistungen und ein Vergleich mit den Klassenbeschreibungen des Nizzaer Klassifikationssystems können Ihnen dabei helfen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob alle relevanten Klassen abgedeckt sind, sprechen Sie unsere Markenrechtsexperten an, wir beraten sie gern.
Wie lange gilt der Markenschutz nach der Anmeldung?
Der Schutz einer beim DPMA eingetragenen Marke gilt zunächst für 10 Jahre und kann danach beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Welche Kosten fallen für eine Markenanmeldung beim DPMA an?
Die Gebühren können variieren, je nach Art der Anmeldung und der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen. Aktuell zahlen sie für die Anmeldung von bis zu 3 Klassen unabhängig von der Markenart 290,00 Euro amtliche Gebühren und zusätzlich 100,00 Euro für jede weitere Klassen.
Wie lange dauert das Anmeldeverfahren für eine Marke?
In der Regel dauert das Verfahren 2-3 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die amtlichen Gebühren vollständig überweisen haben, wenn es keine Rückfragen seitens des DPMA gibt. Das Verfahren kann durch Zahlung einer Gebühr von 200,00 EUR an das Amt beschleunigt werden und ist dann meist in 2-3 Wochen abgeschlossen.
Kann ich meine Marke auch international schützen lassen? Was geschieht, wenn meine Marke bereits von jemand anderem genutzt wird?
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Marke international zu schützen, z. B. durch eine IR-Marke (internationale Registrierung) im Rahmen des Madrider Systems und durch Anmeldung beim Europäischen Markenamt (EUIPO).
Ist bereits eine identische oder ähnliche Marke für ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragen, kann dies zu einer Zurückweisung nach einem Widerspruchsverfahren führen. Das DPMA führt selbst keine Recherche durch, sondern prüft lediglich die Schutzfähigkeit und die Formerfordernisse. Der Widerspruch kann innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung durch den Markeninhaber eingelegt werden. Bei einer Löschung nach einem Widerspruch werden die Amtsgebühren nicht zurückerstattet. Eine Vorabrecherche wird daher empfohlen.

Was kann ich tun, wenn meine Marke abgelehnt wird?
Bei Ablehnung wegen fehlender Schutzfähigkeit haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen und den Sachverhalt zu klären.
Muss ich nach der Anmeldung und Eintragung meiner Marke noch etwas beachten?
Ja, Sie müssen die Marke aktiv nutzen. Eine Marke, die über einen längeren Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) nicht genutzt wird, kann wegen Nichtgebrauchs gelöscht werden.

Fragen:

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