Markenanmeldung EU

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfung, ob Ihre Marke schutzfähig und damit für die Eintragung geeignet ist
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, ggfs. unter Berücksichtigung der anwaltlichen Analyse
  • Elektronische Übermittlung der Anmeldung an das EUIPO
  • Korrespondenz mit dem EUIPO
  • Zusendung der Markenurkunde als PDF
  • Support per E-Mail und Telefon

Optional

  • Recherche nach identischen Marken bezüglich der Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen anhand der Wortbestandteile
  • Markendatenbanken Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), World Intellectual Property Organization (WIPO) und nationale Markenämter aller EU-Mitgliedstaaten
  • Firmennamen: deutsches Handelsregister
  • kurze anwaltliche Analyse der Schutzfähigkeit und Auswertung des Rechercheergebnisses mit Handlungsempfehlung

Unser Festpreis

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249,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
+ gewählte Optionen
Daten und Optionen:
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Markentyp

Markenart

Beschreibung

Für welche Waren und/oder Dienstleistungen möchten Sie die Marke später benutzen?

Express Zuschlag

Express Zuschlag

  • Fertigstellung (des Kurzugtachtens) am nächsten Arbeitstag

Produktpreis zzgl. USt. + amtl. Gebühren: 249,00
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Details
ABLAUF
Zusätzliche Kosten
FAQ

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen in einem ersten Schritt, ob der von Ihnen gewählte Name oder das Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist. Gegebenenfalls gibt Ihnen der für Sie zuständige Anwalt Empfehlungen zur Beseitigung von Schutzhindernissen.

Bei zusätzlich beauftragten Recherchen recherchieren unsere Anwälte je nach gewünschtem Umfang in den relevanten Datenbanken und bewerten die Ergebnisse. Auf der Grundlage der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Minimierung des Risikos oder den Hinweis, auf einen anderen Namen / ein anderes Logo auszuweichen.

Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim EUIPO, bei der WIPO und bei den nationalen Markenämtern der Mitgliedstaaten die sicherste Variante ist, um eine umfassende Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken zu erhalten, und von uns empfohlen wird. Beabsichtigen Sie darüber hinaus, die Marke als Firmennamen zu verwenden, empfehlen wir zusätzlich eine Handelsregisterrecherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen in Deutschland.

Sie erhalten die Kurzanalyse innerhalb von drei Arbeitstagen.

Im nächsten Schritt erstellt der mit der Bearbeitung beauftragte Rechtsanwalt das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der von Ihnen beabsichtigten Benutzung der Marke in Ihrem Auftrag. Dabei stützt er sich auf die vom EUIPO zur Verfügung gestellten Begriffe und berücksichtigt - sofern eine Recherche in Auftrag gegeben wurde - das Ergebnis der Recherche und dessen Auswertung.

Im Anschluss daran füllt der Anwalt das Formular für die Markenanmeldung aus und übermittelt es elektronisch an das EUIPO. Wir überwachen die Zahlungsfrist und sendet Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Urkunde über die Marke als signierte PDF zu.

Falls das EUIPO Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Wege. Die Bearbeitung der Korrespondenz mit dem EUIPO ist Bestandteil des Auftrags, soweit es sich um Formalitäten im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren handelt. Dafür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich für den Fall, dass Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, fallen zusätzliche Anwaltskosten an, über die Sie von unserem Markenanwalt informiert werden.

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

Schritt 1: Prüfung auf Schutzfähigkeit

In diesem Schritt wird die Schutzfähigkeit Ihrer Marke geprüft, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Schritt 2: Recherche udn Kurzgutachten (optional)

Sie haben die Möglichkeit, eine Recherche nach identischen oder ähnlichen Schutzrechten durchführen zu lassen, um festzustellen, ob es bereits ähnliche Marken gibt. Ein Kurzgutachten, das die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und ggf. der Recherche zusammenfasst, erhalten Sie innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen.

Schritt 3: Erstellung des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen

Gemeinsam mit Ihnen und anhand Ihrer Angaben im Antrag wird ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen erstellt, für die Sie Markenschutz beantragen möchten.

Schritt 4: Einreichung der Anmeldung beim EUIPO

Die Markenanmeldung wird beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht, was maximal 3 Arbeitstage dauert.

Schritt 5: Zahlung der Amtsgebühren 7 Prüfung durch das Amt

Innerhalb von bis zu einem Monat nach Einreichung der Anmeldung müssen die entsprechenden Amtsgebühren entrichtet werden, dann führt das Amt eine formale Prüfung der Markenanmeldung durch, die bis zu 2 Monate dauern kann.

Schritt 6: Gegebenenfalls Rückfragen

Das Amt kann Rückfragen stellen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden müssen.

Schritt 7: Eintragung und Veröffentlichung der Marke - Beginn der Widerspruchsfrist

Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke eingetragen und veröffentlicht. Dritte haben ab dem Tag der Veröffentlichung 3 Monate Zeit, Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einzulegen.

Schritt 8: Abschluss

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist das Eintragungsverfahren abgeschlossen, sofern keine Widersprüche eingegangen sind, und Sie erhalten von uns innerhalb von 2 Wochen die vom EUIPO ausgestellte Eintragungsurkunde im PDF-Format. Andernfalls wird das Widerspruchsverfahren fortgesetzt.

Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 850,00 EUR für die erste Klasse, 50,00 EUR für die zweite Klasse und 150,00 EUR für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das EUIPO zu entrichten. Diese Zahlung erfolgt nach Erhalt der Anmeldeunterlagen von uns direkt auf das Konto des EUIPO.

Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.

Was ist das EUIPO?
Das EUIPO ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Es verwaltet das europäische Markenregister und spielt eine zentrale Rolle bei der Eintragung von Marken in der Europäischen Union. Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Anmeldung einer Marke beim EUIPO.
Welche Vorteile bietet die Registrierung einer Marke beim EUIPO?
Die Eintragung einer Marke beim EUIPO verleiht Ihnen ausschließliche Rechte an dieser Marke in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies gilt auch für künftige Mitgliedstaaten. Dies schützt Ihre Marke vor unbefugter Benutzung und verhindert, dass sie nachgeahmt wird.
Welche Schritte sind bei der Markenanmeldung beim EUIPO zu befolgen?
Die Schritte zur Markenanmeldung beim EUIPO umfassen die Vorbereitung und Einreichung des Antrags, Zahlung der amtlichen Gebühren, Prüfung durch das Amt, Veröffentlichung und abwarten der Widerspruchsfrist mit anschließender Eintragung der Marke. Die ordnungsgemäße Einreichung der erforderlichen Unterlagen und die Zahlung der Gebühren sind wichtig.
Welche Kriterien muss eine Marke erfüllen, um beim EUIPO eingetragen zu werden?
Damit eine Marke beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingetragen werden kann, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen: 1. Unterscheidungskraft: Die Marke muss hinreichend unterscheidungskräftig sein, um die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet wird, von anderen Waren oder Dienstleistungen zu unterscheiden. Allgemeine oder beschreibende Begriffe ohne spezielle kreative Elemente besitzen oft keine ausreichende Unterscheidungskraft. 2. Keine Verwechslungsgefahr: Es darf keine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Marken bestehen. Dies bedeutet, dass die Marke nicht so ähnlich sein darf, dass sie beim Verbraucher zu Verwechslungen führen kann. Dies gilt insbesondere für ähnliche oder identische Waren oder Dienstleistungen. 3. Rechtmässige Benutzung: Die Marke und ihre Benutzung dürfen nicht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder Vorschriften stehen. Damit sind anstößige oder irreführende Marken ausgeschlossen. 4. Keine Irreführung: Die Marke darf keine irreführenden Angaben über die Herkunft, die Eigenschaften oder die Qualität der Waren oder Dienstleistungen enthalten. 5. Sie darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dies schließt diskriminierende oder beleidigende Zeichen oder Ausdrücke aus.
Wie lange dauert der Prozess der Markenanmeldung beim EUIPO?
Die Verfahrensdauer ist unterschiedlich und kann zwischen einigen Monaten und über einem Jahr liegen. Sie hängt von der Dauer der Prüfung, etwaigen Widersprüchen und anderen Faktoren ab. Das Markenamt beginnt mit der Prüfung, sobald die amtlichen Gebühren eingegangen sind. In der Regel erfolgt ca. 4 Wochen später die Veröffentlichung und damit der Beginn der dreimonatigen Widerspruchsfrist. Sofern kein Widerspruch eingelegt wird, erfolgt die Zusendung der Markenurkunde als signiertes PDF innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Frist.
Welche Marken oder Rechte können als Grundlage für einen Widerspruch gegen die Registrierung einer EU-Marke dienen?
Ein Widerspruch gegen die Eintragung einer EU-Marke kann auf verschiedene Marken oder Rechte gestützt werden. Dazu gehören bestehende nationale Marken in den EU-Mitgliedstaaten, ältere EU-Marken, geografische Herkunftsangaben, Urheberrechte, Unternehmenskennzeichen und andere verwandte Rechte. Was sind die häufigsten Gründe für die Zurückweisung einer Markenanmeldung durch das EUIPO? Das EUIPO kann eine Markenanmeldung aus verschiedenen Gründen zurückweisen, darunter mangelnde Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken, unzulässige oder irreführende Angaben usw. Es ist wichtig, die Marke sorgfältig auf bestehende Schutzhindernisse zu prüfen, um solche Zurückweisungen zu vermeiden.
Wie kann der Schutz einer Marke nach ihrer Eintragung beim EUIPO aufrechterhalten werden?
Um den Schutz Ihrer Marke aufrechtzuerhalten, müssen Sie vor Ablauf der 10-jährigen Schutzdauer alle erforderlichen Gebühren rechtzeitig entrichten und außerdem sicherstellen, dass Sie die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen tatsächlich benutzen. Nach Ablauf der 5-jährigen Benutzungsschonfrist kann die Marke auf Antrag eines Dritten für verfallen erklärt werden, wenn sie nicht in ausreichendem Umfang benutzt wurde.

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