Markenanmeldung USA

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfung, ob Ihre Marke schutzfähig und damit für die Eintragung geeignet ist
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, ggfs. unter Berücksichtigung der anwaltlichen Analyse
  • Elektronische Übermittlung der Anmeldung an das USPTO
  • Korrespondenz mit dem USPTO
  • Zusendung der Markenurkunde
  • Support per E-Mail und Telefon

Optional

  • Recherche nach identischen Marken bezüglich der Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Bildelemente
  • Markendatenbanken United States Patent and Trademark Office (USPTO), World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • kurze anwaltliche Analyse der Schutzfähigkeit und anwaltliche Auswertung des Rechercheergebnisses mit Handlungsempfehlung

Unser Festpreis

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699,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
+ gewählte Optionen
Daten und Optionen:
Geben Sie hier bitte die nötigen Informationen ein und wählen gewünschte Optionen aus.

Markentyp

Markentyp

Bereits in Nutzung USA

Wird die Marke von Ihnen bereits in den USA geschäftlich benutzt?

Registernummer

Haben Sie sie identische Marke bereits in Deutschland, der Schweiz oder der EU angemeldet?

Identrecherche USA

Identrecherche

  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken beim USPTO, WIPO hinsichtlich Wortelemente
  • Anwaltliche Kurzanalyse

Expresszuschlag

Express Zuschlag

  • Fertigstellung des Kurzgutachtens am nächsten Arbeitstag

Produktpreis zzgl. USt. + amtl. Gebühren: 699,00
Optionen insgesamt:
Gesamtbetrag der Bestellung:
Details
ABLAUF
Zusätzliche Kosten
FAQ

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen in einem ersten Schritt, ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung oder das von Ihnen vorgeschlagene Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in den USA einige zusätzliche Schutzhindernisse gibt, gleichzeitig aber auch die Beurteilung von der europäischen abweicht. Gegebenenfalls wird Ihnen der für Sie zuständige Anwalt Empfehlungen zur Beseitigung von Schutzhindernissen geben.
Haben Sie zusätzlich eine Recherche in Auftrag gegeben, recherchiert unser Anwalt je nach gewünschtem Umfang in den relevanten Datenbanken und wertet die Ergebnisse für Sie aus. Auf Basis der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Risikominimierung oder den Hinweis, auf einen anderen Namen/Logo auszuweichen.

Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche bei USPTO und WIPO die sicherste und empfehlenswerteste Variante ist, um eventuelle Kollisionen umfassend zu beurteilen. Auch wenn das USPTO eine eigene Recherche durchführt, ist zu berücksichtigen, dass diese nicht abschließend ist und darüber hinaus bei kritischen Marken die amtlichen Gebühren nicht erstattet werden und/oder zusätzliche Kosten entstehen können.
Die Kurzanalyse ist innerhalb von drei Arbeitstagen verfügbar.
In einem nächsten Schritt erstellt der bearbeitende Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Es basiert auf der von Ihnen im Auftrag angegebenen Beschreibung der beabsichtigten künftigen Benutzung der Marke. Dabei orientiert er sich an den vom USPTO zur Verfügung gestellten Begriffen und - falls eine Recherche durchgeführt wurde - am Ergebnis der Recherche und Auswertung. Das Klassenverzeichnis zur Markenanmeldung in den USA muss detailierter als das in Europa verwendete sein, da das US-Markenamt keine Oberbegriffe ohne Konkretisierung zulässt. Unsere erfahrenen Markenanwälte und -anwältinnen unterstützen Sie dabei.

Die Anwälte füllen dann das Formular für die Markenanmeldung aus und übermitteln es auf elektronischem Weg an das USPTO. Danach überwachen wir das Anmeldeverfahren und reagieren in Abstimmung mit Ihnen auf etwaige "non-final office actions" des US-Markenamtes und begleiten Sie bis zur Eintragung der Marke.
Sie erhalten auf elektronischem Wege alle Beanstandungen, die das USPTO an die Kanzlei sendet. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit dem USPTO ist Bestandteil des Auftrags, soweit sie sich auf Formalien des Anmeldeverfahrens bezieht. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Lediglich für den Fall, dass Schutzrechte Dritter vom Amt als kritisch eingestuft werden und hierzu eine Stellungnahme erforderlich ist, fallen zusätzliche Anwaltskosten an, über die Sie unser Markenanwalt informieren wird.

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

 

1. Prüfung der Schutzfähigkeit

Eine gründliche Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke steht am Anfang des Verfahrens.

2. Recherche (optional)

Um festzustellen, ob bereits ähnliche Marken bestehen, können Sie optional eine Recherche durchführen lassen. Ein Kurzgutachten, das die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und gegebenenfalls der Recherche zusammenfasst, erhalten Sie innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen.

3. Erstellen des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses

Gemeinsam mit Ihnen und den Angaben in Ihrem Antrag oder der Basismarke wird ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen erstellt, das den Anforderungen des US-Markenamts entspricht und für das Sie Markenschutz beantragen möchten.

4. Anmeldung beim USPTO

Die Markenanmeldung wird innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erstellung des Kurzgutachtens online beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) eingereicht.

Prüfung durch das Amt

Das Amt führt eine Prüfung des Markenantrags durch, die bis zu 8 Monate dauern kann.

Es kann sein, dass das USPTO Fragen hat, deren Beantwortung für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung ist. Wir übernehmen für Sie die fristgerechte Stellungnahme gegenüber dem Markenamt.

5. Eintragung und Veröffentlichung

Ihre Marke wird veröffentlicht, wenn die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

6. Widerspruchsfrist

Dritte haben nun 30 Tage Zeit, um Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einzulegen.

Wenn kein Widerspruch eingelegt wird:

7. Bei Intent-to-Use Anmeldung Notice of Allowance

Wenn wir für Sie eine "Intent-to-Use"-Anmeldung eingereicht haben, erhalten Sie eine "Notice of Allowance", nach der Sie innerhalb von maximal 36 Monaten die Benutzung Ihrer Marke nachweisen müssen.

Sollte die Marke bereits in den USA benutzt werden und dies bei der Anmeldung angegeben worden sein, so erhalten wir bereits jetzt die Markenurkunde als PDF zugesandt.

8. Urkunde

Nach Abschluss des gesamten Verfahrens und der Aufnahme der Benutzung in den USA erhalten Sie Ihre Markenurkunde im PDF-Format.

 

Zusätzlich sind an das DPMA für die Anmeldung amtliche Gebühren in Höhe von 290,00 EUR für die ersten drei Klassen und jeweils 100,00 EUR für jede weitere Klasse innerhalb von 3 Monaten ab Anmeldung zu zahlen. Diese Zahlung erfolgt direkt auf das Konto des DPMA nachdem Sie von uns die Unterlagen für die Anmeldung erhalten haben.
Zusätzlich fallen beim USPTO für jede Waren-/Dienstleistungsklasse amtliche Gebühren in Höhe von 350 USD an. Diese Gebühren müssen zusammen mit der Anmeldung bezahlt werden, weshalb wir Sie bitten, diese vor der Anmeldung per Paypal / Überweisung zu bezahlen.

Unsere Kosten für die Recherche / Markenanmeldung beinhalten bis zu 3 Klassen. Für jede weitere Klasse berechnen wir einen Aufschlag von 20%. Sollte eine Stellungnahme gegenüber dem U.S. Patent and Trademark Office in Bezug auf Schutzrechte Dritter oder andere Punkte, die außerhalb des Anmeldeverfahrens liegen, erforderlich sein, so berechnen wir den hierdurch entstehenden Aufwand mit einem Stundensatz von 325 EUR, wobei wir Sie jedoch vorab über die konkreten Kosten informieren.
Sollte einer Verlängerung für das Statement of Use (SOU) erforderlich werden, ist für jede Klasse und jede 6 Monate Verlängerung eine amtliche Gebühr in Höhe von 125 USD an das USPTO zu zahlen und wir berechnen für jede Verlängerung 125,00 EUR.

Was ist USPTO?
Das United States Patent and Trademark Office (USPTO) ist für die Anmeldung von Marken zuständig, die in den gesamten Vereinigten Staaten Schutz genießen.
Warum sollte ich meine Marke in den Vereinigten Staaten anmelden?
Wenn Sie Ihre Marke beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) anmelden, erhalten Sie exklusive Rechte an Ihrer Marke in den Vereinigten Staaten. Das bedeutet, dass Sie anderen Unternehmen verbieten können, eine ähnliche Marke für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden. Auch für den Schutz bei Amazon oder in App-Stores ist eine Anmeldung sehr hilfreich, da sie den Zugang zu den Brand-Registry Programmen ermöglicht.
Welche Arten von Markenanmeldungen gibt es in den USA?
Es gibt zwei Hauptarten von Markenanmeldungen: "in-use" (Benutzungsmarke), wenn die Marke in den USA bereits benutzt wird, und "intent-to-use" (Absichtsmarke), wenn Sie die Marke noch nicht benutzen, aber beabsichtigen, sie in naher Zukunft zu benutzen.
Wie lange dauert es, bis meine Marke eingetragen ist?
Die Bearbeitungszeit variiert, kann aber mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger dauern. Die Dauer hängt von der Komplexität Ihrer Anmeldung und der Arbeitsbelastung des USPTO ab. Unserer Erfahrung nach sind die Bearbeitungszeiten beim USPTO derzeit sehr lang.
Was geschieht, wenn meine Marke zugelassen wird?
Wenn Ihre Marke genehmigt wird, wird sie im Amtsblatt des USPTO veröffentlicht. Während der 30-tägigen Widerspruchsfrist können Dritte Einwände gegen die Eintragung Ihrer Marke erheben.
Wie oft muss meine Marke verlängert werden?
Die Eintragung einer Marke in den USA kann alle 10 Jahre erneuert werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Sie die erforderlichen Gebühren rechtzeitig entrichten, um den Schutz Ihrer Marke aufrecht zu erhalten.
Was ist eine Intent-to-use Anmeldung?
Die Anmeldung einer Marke beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) ist eine Option, wenn Sie beabsichtigen, eine Marke in den USA zu benutzen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung wird die Marke jedoch noch nicht benutzt. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten: 1) Konkrete Benutzungsabsicht: Wenn Sie eine "Intent to Use"-Markenanmeldung einreichen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die konkrete Absicht haben, die Marke in den USA zu benutzen. Dies kann in Form einer schriftlichen Erklärung erfolgen, in der Sie Ihre Absicht darlegen, die Marke demnächst tatsächlich zu benutzen. 2. Benutzungsnachweis: Nachdem Ihre "Intent to Use"-Markenanmeldung angenommen wurde, müssen Sie innerhalb einer Frist von maximal 36 Monaten ab dem Datum des amtlichen Bescheids den Nachweis über die tatsächliche Benutzung der Marke in den USA erbringen. Dies kann anhand von Unterlagen wie Produktetiketten, Verpackungen, Marketingmaterial, Websites oder Verkaufsunterlagen geschehen. 3. Verlängerung der Benutzungserlaubnis: Wenn Sie die Marke nach Ablauf der ersten sechs Monate immer noch nicht tatsächlich benutzen, können Sie beim USPTO beantragen, dass die Benutzungserlaubnis verlängert wird. Eine "extension" bedeutet, dass Sie weitere sechs Monate Zeit haben, um nachzuweisen, dass Sie die Marke benutzen. In der Regel haben Sie insgesamt fünf Mal die Möglichkeit zu einer Verlängerung, d. h. Sie haben maximal 36 Monate Zeit für die Benutzung der Marke. Es fallen jedoch amtliche Gebühren in Höhe von 125 USD pro Klasse für jede dieser Verlängerungen an. 4. Risiken bei Nichtbenutzung: Die Marke kann für ungültig erklärt werden, wenn Sie die Marke nicht innerhalb der vom USPTO gesetzten Frist in Benutzung nehmen oder die Verlängerung der Benutzungserlaubnis nicht rechtzeitig beantragen. Es ist wichtig, dass diese Fristen sorgfältig überwacht werden und die notwendigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden. 5) Schutz älterer Rechte: Durch die Anmeldung einer Marke mit der Absicht, sie zu benutzen, sichern Sie sich ein vorläufiges Prioritätsrecht für die Marke, das bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Benutzung der Marke gültig ist. Dies hat zur Folge, dass sich bei einer späteren Benutzung der Marke das Prioritätsrecht aus dem Datum der Anmeldung der Marke ableitet, was Ihnen Schutz vor späteren Mitbewerbern bietet.

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