Markenanmeldung Schweiz

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfung, ob Ihre Marke schutzfähig und damit für die Eintragung geeignet ist
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, ggfs. unter Berücksichtigung der anwaltlichen Analyse
  • Elektronische Übermittlung der Anmeldung an das IGE
  • Korrespondenz mit dem IGE
  • Zusendung der Markenurkunde als PDF
  • Beratung per E-Mail, Telefon und Videocall

Optional

  • Recherche nach identischen Marken bezüglich der Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen anhand der Wortbestandteile
  • Markendatenbanken  World Intellectual Property Organization (WIPO) und Eidgenössisches Institut
    für Geistiges Eigentum (IGE)
  • Firmennamen: schweizer Handelsregister
  • kurze anwaltliche Analyse der Schutzfähigkeit und Auswertung des Rechercheergebnisses mit Handlungsempfehlung

Unser Festpreis

Jetzt bestellen

299,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
+ gewählte Optionen
Daten und Optionen:
Geben Sie hier bitte die nötigen Informationen ein und wählen gewünschte Optionen aus.

Markentyp

Markenart

Beschreibung

Für welche Waren und/oder Dienstleistungen möchten Sie die Marke später benutzen?

Express Zuschlag

Express Zuschlag

  • Fertigstellung am nächsten Arbeitstag

Produktpreis zzgl. USt. + amtl. Gebühren: 299,00
Optionen insgesamt:
Gesamtbetrag der Bestellung:
Details
ABLAUF
Zusätzliche Kosten
FAQ

Ob der von Ihnen gewählte Name oder das Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Schweizerische Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist, prüfen in einem ersten Schritt unsere erfahrenen Anwälte. Der für Sie zuständige Anwalt wird Ihnen gegebenenfalls Empfehlungen zur Beseitigung der Hindernisse geben.

Werden zusätzlich Recherchen in Auftrag gegeben, recherchieren unsere Anwälte je nach gewünschtem Umfang in den entsprechenden Datenbanken und werten die Ergebnisse aus. Auf Basis der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Risikominimierung oder den Hinweis, auf einen anderen Namen/Logo auszuweichen.

Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und bei der WIPO die sicherste Variante ist, um eine umfassende Beurteilung allfälliger Kollisionsrisiken zu erhalten, und von uns empfohlen wird. Beabsichtigen Sie zudem, die Marke als Firmenname zu verwenden, empfehlen wir zusätzlich eine Handelsregisterabfrage nach identischen oder ähnlichen Firmennamen in der Schweiz.

Das Kurzgutachten erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen.

In einem nächsten Schritt erstellt der mit der Bearbeitung beauftragte Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses basiert auf der von Ihnen beabsichtigten Verwendung der Marke. Dabei stützt er sich auf die vom IGE zur Verfügung gestellten Begriffe und berücksichtigt - sofern eine Recherche in Auftrag gegeben wurde - das Ergebnis der Recherche und deren Bewertung.

Der Rechtsanwalt füllt anschließend das Anmeldeformular aus und übermittelt es elektronisch dem Schweizerischen Markenamt. Die Zahlungsfrist wird von uns überwacht und nach Abschluss des Eintragungsverfahrens erhalten Sie die Markenurkunde als signiertes PDF.

Werden vom Schweizerischen Markenamt Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Weg. Soweit es sich um Formalitäten im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren handelt, ist die Erledigung der Korrespondenz mit dem IGE Bestandteil Ihres Auftrages. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Anwaltskosten fallen nur an, wenn Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, worüber Sie unser Markenanwalt informiert.

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

Schritt 1: Prüfung der Schutzfähigkeit
Um sicherzustellen, dass Ihre Marke den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz entspricht, wird in diesem Schritt die Schutzfähigkeit Ihrer Marke geprüft.
Schritt 2: Recherche und Kurzexpertise (optional)
Optional haben Sie die Möglichkeit, eine Recherche nach identischen oder ähnlichen Schutzrechten in Auftrag zu geben, um festzustellen, ob es bereits ähnliche Marken oder Firmen gibt. Ein Kurzgutachten fasst die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und gegebenenfalls der Recherche zusammen. Es wird innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen erstellt.
Schritt 3: Erstellung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses
Aufgrund der Angaben in Ihrem Antrag erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die Sie in der Schweiz Markenschutz beantragen möchten.
Schritt 4: Hinterlegung
Die Markenanmeldung wird online beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingereicht. Dies dauert maximal 3 Arbeitstage.
Schritt 5: Bezahlung der Gebühren und Prüfung durch das Amt
Innert maximal einem Monat, nachdem das Gesuch eingereicht wurde, muss die entsprechende Gebühr bezahlt werden. Anschliessend erfolgt die bis zu 2 Monate dauernde formelle Prüfung des Markengesuchs durch das IGE.
Schritt 6: Rückfragen
Es besteht die Möglichkeit, dass das IGE Rückfragen stellt, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden müssen. Soweit sich diese Rückfragen auf formelle Punkte beziehen, ist die Beantwortung der Rückfragen Bestandteil des Auftrages.
Schritt 7: Eintragung und Publikation der Marke - Beginn der Widerspruchsfrist
Nach erfolgreicher Prüfung ist Ihre Marke Gegenstand der Eintragung und Veröffentlichung. Ab dem Tag der Veröffentlichung haben Dritte eine Frist von drei Monaten, um gegen die Eintragung Ihrer Marke Widerspruch zu erheben.
Schritt 8: Abschluss
Sofern keine Widersprüche eingegangen sind, ist das Eintragungsverfahren nach Ablauf der Widerspruchsfrist abgeschlossen. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen die Eintragungsurkunde im PDF-Format, die vom Institut für Geistiges Eigentum ausgestellt wird. Andernfalls läuft das Widerspruchsverfahren weiter.

Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 450,00 CHF für die ersten drei Klasse und 100,00 CHF für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das IGE zu entrichten. Diese Zahlung erfolgt nach Erhalt der Anmeldeunterlagen von uns direkt auf das Konto des IGE.

Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.

Wann ist es für ein deutsches Unternehmen sinnvoll, eine Marke in der Schweiz anzumelden?
Wenn Sie in der Schweiz geschäftlich tätig sind, Produkte oder Dienstleistungen anbieten oder planen, in diesem Markt präsent zu sein, ist es sinnvoll, Ihre Marke in der Schweiz anzumelden. Dafür genügt es, wenn Sie mit Ihrer deutschsprachigen Website auch Schweizer ansprechen und beliefern.
Welche Vorteile bietet die Hinterlegung einer Marke in der Schweiz für deutsche Unternehmen?
Eine Markenanmeldung in der Schweiz bietet deutschen Unternehmen den Schutz ihrer Marke auf dem Schweizer Markt, verhindert Markenverletzungen und stärkt die Markenidentität.
Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem ich meine Marke in der Schweiz anmelden sollte?
Es ist ratsam, insbesondere wenn Sie bereits geschäftlich in der Schweiz tätig sind oder eine Expansion in die Schweiz planen, Ihre Marke so früh wie möglich in der Schweiz anzumelden.
Was passiert, wenn ich meine Marke nicht in der Schweiz hinterlege?
Wenn Sie Ihre Marke nicht in der Schweiz hinterlegen, haben Sie keinen Rechtsschutz und können gegen Markenverletzungen in der Schweiz nicht vorgehen. Es ist dann ohne weiteres möglich, dass ein Dritter die Marke in der Schweiz eintragen lässt und Ihnen den Zugang zum Schweizer Markt erschwert.
Kann ich meine deutsche Marke in der Schweiz ohne Registrierung benutzen?
Sie können Ihre deutsche Marke in der Schweiz benutzen, aber der Schutz Ihrer Marke wird eingeschränkt sein. Sie könnten mit bereits in der Schweiz eingetragenen Marken in Konflikt geraten und auch in Zukunft Schwierigkeiten haben, wenn Ihnen (auch später) eingetragene Schutzrechte entgegengehalten werden.
Wie lange dauert es, eine Marke in der Schweiz hinterlegen zu lassen?
Die Dauer des Verfahrens kann variieren. In der Regel beträgt sie zwischen 6 und 12 Monaten und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wie kann der Schutz einer Marke nach ihrer Eintragung beim EUIPO aufrechterhalten werden?
Um den Schutz Ihrer Marke aufrechtzuerhalten, müssen Sie vor Ablauf der 10-jährigen Schutzdauer alle erforderlichen Gebühren rechtzeitig entrichten und außerdem sicherstellen, dass Sie die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen tatsächlich benutzen. Nach Ablauf der 5-jährigen Benutzungsschonfrist kann die Marke auf Antrag eines Dritten für verfallen erklärt werden, wenn sie nicht in ausreichendem Umfang benutzt wurde.
Was ist eine Basismarke und wie kann ein Schweizer Unternehmen eine internationale Marke daraus ableiten?
Eine Basismarke ist eine nationale Marke, die in einem Land wie der Schweiz eingetragen ist. Schweizer Unternehmen können aus ihrer Basismarke gemäss dem Madrider Protokoll eine internationale Marke ableiten, um den Schutz ihrer Marke auf mehrere Länder weltweit auszudehnen.

Fragen:

Contact Form

Summe:

0,00€

299,00

zzgl. 19% USt.*

Jetzt bestellen

LegalHub

Wir sind der Meinung, dass Rechtsberatung nicht kompliziert, zeitraubend und anstrengend sein muss. Nutzen Sie unsere neue Plattform für eine einfachere und effizientere Art und Weise der Rechtsberatung.
Über unsKontakt
Dieses Produkt wurde erfolgreich in Ihren Warenkorb gelegt!
usercartdiamondmagnifier