Markenanmeldung Großbritannien

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfung, ob Ihre Marke schutzfähig und damit für die Eintragung geeignet ist
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, ggfs. unter Berücksichtigung der anwaltlichen Analyse
  • Elektronische Übermittlung der Anmeldung an das UKIPO
  • Korrespondenz mit dem UKIPO
  • Zusendung der Markenurkunde als PDF
  • Beratung per E-Mail, Telefon und Videocall

Optional

  • Recherche nach identischen Marken bezüglich der Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen anhand der Wortbestandteile
  • Markendatenbanken  World Intellectual Property Organization (WIPO) und UK Intellectual Property Office (UKIPO).
  • Firmennamen: Companies House (UK)
  • kurze anwaltliche Analyse der Schutzfähigkeit und Auswertung des Rechercheergebnisses mit Handlungsempfehlung

Unser Festpreis

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399,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
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Für welche Waren und/oder Dienstleistungen möchten Sie die Marke später benutzen?

Express Zuschlag

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Produktpreis zzgl. USt. + amtl. Gebühren: 399,00
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Zusätzliche Kosten
FAQ

Es ist wichtig zu beachten, dass Großbritannien nach dem Brexit nicht mehr automatisch in einer EU-weiten Markenanmeldung enthalten ist. Es ist daher unerlässlich, eine zusätzliche Markenanmeldung speziell für Großbritannien vorzunehmen, um den Schutz Ihrer Marke auf diesem Markt sicherzustellen. Das britische Markenamt (UK Intellectual Property Office) verlangt zudem eine Adresse in Großbritannien, die für die Markenanmeldung angegeben werden muss. Unsere Kanzlei stellt Ihnen diese erforderliche Adresse in Großbritannien zur Verfügung und unterstützt Sie bei der reibungslosen Anmeldung Ihrer Marke in Großbritannien, um sicherzustellen, dass Ihre gewerblichen Schutzrechte wirksam geschützt sind.

Ob der von Ihnen gewählte Name oder das Logo als Marke in Großbritannien eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das britische Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist, prüfen in einem ersten Schritt unsere erfahrenen Anwälte. Der für Sie zuständige Anwalt wird Ihnen gegebenenfalls Empfehlungen zur Beseitigung der Hindernisse geben.

Werden zusätzlich Recherchen in Auftrag gegeben, recherchieren unsere Anwälte je nach gewünschtem Umfang in den entsprechenden Datenbanken und werten die Ergebnisse aus. Auf Basis der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Risikominimierung oder den Hinweis, auf einen anderen Namen/Logo auszuweichen.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim britischen Markenamt (UK Intellectual Property Office) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) die sicherste Variante ist, um eine umfassende Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken zu erhalten und von uns empfohlen wird. Beabsichtigen Sie zudem, die Marke als Firmenname zu verwenden, empfehlen wir zusätzlich eine Handelsregisterabfrage nach identischen oder ähnlichen Firmennamen in Großbritannien.

Das Kurzgutachten erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen.

In einem nächsten Schritt erstellt der mit der Bearbeitung beauftragte Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses basiert auf der von Ihnen beabsichtigten Verwendung der Marke. Dabei stützt er sich auf die vom UK Intellectual Property Office zur Verfügung gestellten Begriffe und berücksichtigt - sofern eine Recherche in Auftrag gegeben wurde - das Ergebnis der Recherche und deren Bewertung.

Der Rechtsanwalt füllt anschließend das Anmeldeformular aus und übermittelt es elektronisch dem UK Intellectual Property Office. Die Zahlungsfrist wird von uns überwacht, und nach Abschluss des Eintragungsverfahrens erhalten Sie die Markenurkunde als signiertes PDF.

Werden vom UK Intellectual Property Office Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Weg. Soweit es sich um Formalitäten im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren handelt, ist die Erledigung der Korrespondenz mit dem Amt Bestandteil Ihres Auftrages. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Anwaltskosten fallen nur an, wenn Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, worüber Sie unser Markenanwalt informiert."

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

Schritt 1: Prüfung auf Schutzfähigkeit

In diesem Schritt wird die Schutzfähigkeit Ihrer Marke überprüft, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen in Großbritannien entspricht.

 

Schritt 2: Recherche und Kurzgutachten (optional)

Optional besteht die Möglichkeit, eine Recherche nach bereits existierenden identischen oder ähnlichen Marken oder Firmennamen durchzuführen, um festzustellen, ob bereits ähnliche Schutzrechte bestehen. Innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen erhalten Sie ein Kurzgutachten, das die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und gegebenenfalls der Recherche zusammenfasst.

 

Schritt 3: Erstellung des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen

Basierend auf Ihren Angaben im Antrag erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, für die Sie Markenschutz in Großbritannien beantragen möchten.

 

Schritt 4: Anmeldung

Die Markenanmeldung wird beim britischen Markenamt (UK Intellectual Property Office) online eingereicht, was maximal 3 Arbeitstage in Anspruch nimmt.

 

Schritt 5: Zahlung der Amtsgebühren und Prüfung durch das Amt

Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung müssen die entsprechenden Amtsgebühren entrichtet werden. Anschließend führt das UK Intellectual Property Office eine formale Prüfung der Markenanmeldung durch, die bis zu 2 Monate dauern kann.

 

Schritt 6: Gegebenenfalls Rückfragen

Das UK Intellectual Property Office kann Rückfragen stellen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden müssen. Soweit sich diese auf formale Aspekte beziehen, ist die Beantwortung Teil unseres Auftrags.

 

Schritt 7: Eintragung und Veröffentlichung der Marke - Beginn der Widerspruchsfrist

Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke in das Register eingetragen und veröffentlicht. Dritte haben ab dem Tag der Veröffentlichung 3 Monate Zeit, Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einzulegen.

 

Schritt 8: Abschluss

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Eintragungsverfahren abgeschlossen, sofern keine Widersprüche eingegangen sind. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen die vom UK Intellectual Property Office ausgestellte Eintragungsurkunde im PDF-Format. Andernfalls wird das Widerspruchsverfahren fortgesetzt.

Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 250,00 GBP für die erste Klasse und 50,00 GBP für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das UKIPO zu entrichten. In der Regel bitten wir um Überweisung der Gebühren im Voraus oder um Zahlung über Paypal (zzgl. Paypal-Gebühren) zur Zahlung per Kreditkarte zusammen mit der Anmeldung. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich.

Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.

Warum ist es wichtig, meine Marke in Großbritannien anzumelden?
Die Anmeldung Ihrer Marke in Großbritannien schützt Ihr geistiges Eigentum und Ihre Geschäftsinteressen in diesem Markt und verhindert, dass andere Unternehmen Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung nutzen.
Muss ich meine Marke in Großbritannien nach dem Brexit erneut anmelden?
Ja, nach dem Brexit ist Großbritannien nicht mehr automatisch in einer EU-Markenanmeldung enthalten. Sie müssen Ihre Marke daher separat in Großbritannien anmelden, um dort Schutz zu erhalten.
Welche Schritte sind bei der Markenanmeldung in Großbritannien zu beachten?
Die Schritte umfassen die Prüfung auf Schutzfähigkeit, die Recherche nach ähnlichen Marken, die Erstellung des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen, die Einreichung der Anmeldung beim UK Intellectual Property Office und die Zahlung der Amtsgebühren.
Wie lange dauert es, bis meine Marke in Großbritannien registriert ist?
Die Dauer des Prozesses kann variieren, aber es dauert normalerweise 2-3 Monate, von der Einreichung der Anmeldung bis zur Eintragung Ihrer Marke.
Gibt es Kosten für die Markenanmeldung in Großbritannien?
Ja, es fallen Gebühren für die Anmeldung und die Prüfung an. Die genauen Kosten variieren je nach den gewählten Dienstleistungen und der Anzahl der Klassen von Waren oder Dienstleistungen.
Kann ich meine deutsche Marke in Großbritannien schützen lassen, wenn sie bereits in Deutschland registriert ist?
Ja, Sie können Ihre deutsche Marke durch eine gesonderte Anmeldung in Großbritannien schützen lassen. Wenn Sie die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung in Deutschland oder der EU in Großbritannien vornehmen, wird der Anmeldetag der Marke übernommen.
Wie lange ist der Markenschutz in Großbritannien gültig?
Der Markenschutz in Großbritannien ist zunächst für 10 Jahre gültig und kann nach Ablauf dieser Zeit erneuert werden.
Kann meine Marke in Großbritannien abgelehnt werden?
Ja, das UK Intellectual Property Office kann Ihre Marke ablehnen, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht oder bereits bestehende Markenrechte verletzt. Natürlich, hier ist eine ausführlichere Antwort auf Frage 8: 8. Kann meine Marke in Großbritannien zurückgewiesen werden? Ja, Ihre Markenanmeldung kann in Großbritannien zurückgewiesen werden, und zwar aus mehreren Gründen: a) Fehlende Schutzfähigkeit: Ihre Marke kann zurückgewiesen werden, wenn sie nicht die erforderliche Schutzfähigkeit aufweist. Dies bedeutet, dass die Marke nicht unterscheidungskräftig genug ist oder gegen bestimmte gesetzliche Bestimmungen verstößt. So werden beispielsweise beschreibende Begriffe oder Gattungsbezeichnungen häufig zurückgewiesen, weil sie nicht hinreichend unterscheidungskräftig sind. b) Verwechslungsgefahr: Wenn Ihre Marke einer bereits eingetragenen Marke zu ähnlich ist, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr führen. In diesem Fall kann das UK Intellectual Property Office Ihre Marke ablehnen, da sie die Rechte anderer Markeninhaber verletzen könnte. c) Allgemeine Eintragungshindernisse: Es gibt auch allgemeine Schutzhindernisse, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wie z.B. die Verwendung irreführender Angaben oder Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.
Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke in Großbritannien einlegt?
Wenn ein Dritter Widerspruch gegen Ihre Marke in Großbritannien einlegt, wird das Widerspruchsverfahren eingeleitet, und es kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Wie kann ich meine Marke in Großbritannien verteidigen, wenn sie verletzt wird?
Wenn Ihre Marke in Großbritannien verletzt wird, können Sie rechtliche Schritte unternehmen, um die Verletzung zu stoppen und Schadensersatz zu fordern. Unser Rechtsanwalt für Markenrecht kann Ihnen dabei helfen.

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