Markenanmeldung Benelux

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfung, ob Ihre Marke schutzfähig und damit für die Eintragung geeignet ist
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, ggfs. unter Berücksichtigung der anwaltlichen Analyse
  • Elektronische Übermittlung der Anmeldung an das BOIP
  • Korrespondenz mit dem BOIP
  • Zusendung der Markenurkunde als PDF
  • Beratung per E-Mail, Telefon und Videocall

Optional

  • Recherche nach identischen Marken bezüglich der Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Wortbestandteile
  • Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen anhand der Wortbestandteile
  • Markendatenbanken  Benelux Office for Intellectual Property (BOIP ), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • Firmennamen: belgisches, niederländisches und luxemburgisches Handelsregister
  • kurze anwaltliche Analyse der Schutzfähigkeit und Auswertung des Rechercheergebnisses mit Handlungsempfehlung

Unser Festpreis

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299,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
+ gewählte Optionen
Daten und Optionen:
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Details
ABLAUF
Zusätzliche Kosten
FAQ

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen zunächst, ob der von Ihnen gewählte Markenname oder das Logo in den Benelux-Ländern eingetragen werden kann oder ob mit einer Ablehnung wegen fehlender Schutzfähigkeit zu rechnen ist. Der Ihnen zugewiesene Anwalt wird Ihnen gegebenenfalls Empfehlungen zur Beseitigung von Hindernissen geben.

Um eine umfassende Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken zu erhalten, empfehlen wir, eine Ähnlichkeitsrecherche beim Benelux Office for Intellectual Property (BOIP), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) durchzuführen. Wenn Sie die Marke als Firmennamen verwenden möchten, empfehlen wir Ihnen auch eine Handelsregisterabfrage nach identischen oder ähnlichen Firmennamen in den Handelsregistern von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.

Als Entscheidungshilfe erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen ein Kurzgutachten.

Im nächsten Schritt erstellt der Ihnen zugewiesene Anwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auf der Grundlage der von Ihnen beabsichtigten Benutzung der Marke. Dabei berücksichtigt er die vom BOIP zur Verfügung gestellten Begriffe und, falls eine Recherche in Auftrag gegeben wurde, die Ergebnisse dieser Recherche und deren Bewertung.

Anschließend füllt der Anwalt das Anmeldeformular aus und übermittelt es elektronisch an das Benelux-Markenamt (BOIP). Wir überwachen die Zahlungsfrist und nach Abschluss des Eintragungsverfahrens erhalten Sie die Markenurkunde als signierte PDF-Datei.
Wenn das Benelux Amt für Geistiges Eigentum (BOIP) Beanstandungen übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Wege. Die Erledigung der Korrespondenz mit dem Amt im Zusammenhang mit den Formalitäten des Eintragungsverfahrens ist in Ihrem Auftrag enthalten und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Anwaltskosten entstehen nur, wenn Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, worüber Sie von unserem Markenanwalt informiert werden.

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

Schritt 1: Prüfung auf Schutzfähigkeit
In diesem entscheidenden Schritt überprüfen wir die Schutzfähigkeit Ihrer Marke, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen im Benelux-Gebiet entspricht. Unsere Experten führen eine gründliche Analyse durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke die erforderlichen Kriterien erfüllt.

Schritt 2: Recherche und Kurzgutachten (optional)
Optional bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Recherche nach bereits existierenden identischen oder ähnlichen Marken oder Firmennamen durchzuführen. Dies dient dazu, festzustellen, ob bereits ähnliche Schutzrechte im Benelux-Gebiet bestehen. Innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen erhalten Sie von uns ein Kurzgutachten, das die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und gegebenenfalls der Recherche zusammenfasst.

Schritt 3: Erstellung des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen
Basierend auf Ihren Angaben im Antrag arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen an der Erstellung eines Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen, für die Sie Markenschutz im Benelux-Gebiet beantragen möchten. Dieses Verzeichnis wird präzise und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Schritt 4: Anmeldung
Die Markenanmeldung wird beim Benelux Office for Intellectual Property (BOIP) online eingereicht, was in der Regel maximal 3 Arbeitstage in Anspruch nimmt. Unsere erfahrenen Anwälte sorgen dafür, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente ordnungsgemäß eingereicht werden.

Schritt 5: Zahlung der Amtsgebühren und Prüfung durch das Amt
Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung müssen die entsprechenden Amtsgebühren entrichtet werden. Anschließend führt das BOIP eine formale Prüfung der Markenanmeldung durch, die bis zu 2 Monate dauern kann. Wir behalten den Prozess im Auge, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft.

Schritt 6: Gegebenenfalls Rückfragen
Das BOIP kann Rückfragen stellen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden müssen. Soweit sich diese auf formale Aspekte beziehen, ist die Beantwortung Teil unseres Auftrags. Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen und sicherzustellen, dass Ihre Anmeldung den Anforderungen entspricht.

Schritt 7: Eintragung und Veröffentlichung der Marke - Beginn der Widerspruchsfrist
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke in das Register eingetragen und veröffentlicht. Dritte haben ab dem Tag der Veröffentlichung 3 Monate Zeit, Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einzulegen. Wir überwachen den Prozess und halten Sie über eventuelle Widersprüche auf dem Laufenden.

Schritt 8: Abschluss
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Eintragungsverfahren abgeschlossen, sofern keine Widersprüche eingegangen sind. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen die vom BOIP ausgestellte Eintragungsurkunde im PDF-Format. Andernfalls wird das Widerspruchsverfahren fortgesetzt.

Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 250,00 GBP für die erste Klasse und 50,00 GBP für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das UKIPO zu entrichten. In der Regel bitten wir um Überweisung der Gebühren im Voraus oder um Zahlung über Paypal (zzgl. Paypal-Gebühren) zur Zahlung per Kreditkarte zusammen mit der Anmeldung. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich.

Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.

Was ist das BOIP, und warum sollte ich meine Marke dort anmelden?
Das Beneluxbüro für geistiges Eigentum (BOIP) ist die zentrale Stelle für die Anmeldung von Marken in den Beneluxländern (Belgien, Niederlande, Luxemburg). Wenn Sie Ihre Marke beim BOIP anmelden, erhalten Sie mit einer einzigen Anmeldung Markenschutz in allen drei Benelux-Staaten.
Welche Vorteile bietet die Anmeldung meiner Marke beim BOIP?
Die Anmeldung beim BOIP bietet Ihnen einen kostengünstigen Weg, um den Schutz Ihrer Marke in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu gewährleisten. Sie vereinfacht das Verwaltungsverfahren und ermöglicht es Ihnen, in diesen Ländern einen einheitlichen Schutz zu erlangen.
Welche Kriterien müssen meine Marke erfüllen, um beim BOIP angemeldet werden zu können?
Ihre Marke muss bestimmte Kriterien erfüllen, um beim Benelux-Markenamt (BOIP) erfolgreich angemeldet zu werden. Die grundlegenden Kriterien, die Ihre Marke erfüllen muss, sind folgende Unterscheidungskraft: Ihre Marke sollte ausreichend unterscheidungskräftig sein, um sie von anderen Marken und Produkten auf dem Markt klar zu unterscheiden. Eine Marke mit hoher Unterscheidungskraft ist in der Regel leichter schutzfähig. Marken, die aus allgemeinen, beschreibenden oder generischen Begriffen bestehen, können bei der Anmeldung auf Schwierigkeiten stoßen. Nicht irreführend: Ihre Marke darf keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten, die Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen könnten. Sie darf die Eigenschaften oder die Herkunft Ihrer Waren oder Dienstleistungen nicht falsch darstellen. Sie darf nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen: Ihre Marke darf keine verbotenen Inhalte darstellen oder gegen allgemeine gesellschaftliche Normen und Werte verstoßen. Marken, die diskriminierend, beleidigend oder obszön sind, werden in der Regel abgelehnt. Rechtmässigkeit: Ihre Marke darf keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen. Dies bedeutet, dass sie keine geschützten geografischen Angaben oder bekannte Markenrechte Dritter verletzen darf. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beurteilung der Schutzfähigkeit von Marken komplex sein kann. Eine gründliche Prüfung der Schutzfähigkeit ist daher ein entscheidender Schritt im Anmeldeverfahren. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte sind darauf spezialisiert, die Schutzfähigkeit Ihrer Marke zu beurteilen und gegebenenfalls Empfehlungen zur Anpassung oder Verbesserung zu geben, um die Erfolgschancen Ihrer Markenanmeldung zu erhöhen.
Ist eine Recherche vor der Markenanmeldung erforderlich?
Eine Recherche vor der Markenanmeldung ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Eine solche Recherche dient dazu festzustellen, ob bereits ähnliche oder identische Marken oder Firmennamen im Benelux-Gebiet eingetragen sind. Eine gründliche Markenrecherche kann Ihnen mehrere Vorteile bieten: Vermeidung von Konflikten: Eine Recherche ermöglicht es Ihnen, potenzielle Konflikte mit bestehenden Marken frühzeitig zu erkennen. So können Sie Markenrechtsverletzungen und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Einblick in den Markt: Durch eine Recherche erhalten Sie Einblick in den Markt, in dem Sie tätig werden möchten. Sie erfahren, welche Marken in ähnlichen oder verwandten Branchen bereits aktiv sind. Optimierung Ihrer Markenstrategie: Die Recherche kann Ihnen helfen, Ihre Markenstrategie zu verfeinern und sicherzustellen, dass Ihre Marke sowohl einzigartig als auch marktfähig ist. Es gibt verschiedene Markendatenbanken, die bei der Recherche berücksichtigt werden sollten: BOIP-Datenbank: Die Datenbank des Benelux Office for Intellectual Property (BOIP) enthält Informationen über Marken, die bereits in den Benelux-Ländern eingetragen sind. WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum): Die Datenbank der WIPO bietet Zugang zu internationalen Markeneintragungen und kann nützlich sein, wenn Sie eine internationale Markenanmeldung erwägen. EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum): Wenn Sie Ihre Marke auch in der Europäischen Union (EU) schützen lassen wollen, sollten Sie die Datenbank des EUIPO konsultieren.
Wie lange dauert der Anmeldeprozess beim BOIP in der Regel?
Das Anmeldeverfahren beim BOIP dauert je nach Bearbeitungszeit des BOIP und eventuellen Rückfragen oder Einsprüchen in der Regel zwischen 4 und 6 Monaten.
Welche Gebühren sind mit der Markenanmeldung beim BOIP verbunden?
Die Gebühren für die Anmeldung einer Marke beim BOIP richten sich nach dem Umfang der Anmeldung. Die Amtsgebühren des BOIP betragen für die erste Klasse 244,00 EUR, für die zweite Klasse 27,00 EUR und für jede weitere Klasse 81,00 EUR.
Wie lange ist der Markenschutz in den BeNeLux - Ländern gültig?
Der Markenschutz ist zunächst für 10 Jahre gültig und kann nach Ablauf dieser Zeit erneuert werden.
Kann ich meine Marke nach der Anmeldung noch erweitern?
Nein, im Benelux-Gebiet können Sie Ihre Marke nach der Anmeldung nicht mehr erweitern, um zusätzliche Waren oder Dienstleistungen abzudecken. Anders als in einigen anderen Ländern oder Rechtsordnungen erlaubt das Benelux-Markenrecht keine nachträgliche Erweiterung Ihrer Marke, nachdem sie registriert wurde. Wenn Sie zusätzliche Waren oder Dienstleistungen unter dem Schutz Ihrer Marke im Benelux-Gebiet haben möchten, müssen Sie eine separate Markenanmeldung für diese spezifischen Waren oder Dienstleistungen beim Benelux Office for Intellectual Property (BOIP) einreichen. Jede separate Anmeldung erfordert die Zahlung der entsprechenden Anmeldegebühren und die Prüfung auf Schutzfähigkeit für diese spezifischen Klassen von Waren oder Dienstleistungen.
Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke beim BOIP einlegt?
Wenn jemand beim Benelux-Markenamt (BOIP) Widerspruch gegen Ihre Marke einlegt, ist dies ein wichtiger rechtlicher Schritt. Er erfordert weitere Untersuchungen und rechtliche Schritte. Hier ist, was normalerweise in einem solchen Fall geschieht: Benachrichtigung über den Einspruch: Das BOIP benachrichtigt Sie über uns über den Einspruch und stellt Ihnen die für den Fall relevanten Informationen zur Verfügung. Sie erhalten eine Kopie des Widerspruchs und haben die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Reaktion auf den Widerspruch: Sie haben eine begrenzte Frist, um auf den Widerspruch zu reagieren. Dies kann die Vorlage von Nachweisen, Argumenten oder anderen Informationen umfassen, die den Widerspruch entkräften sollen. Die Qualität Ihrer Erwiderung ist entscheidend. Prüfung durch das BOIP: Das BOIP prüft die von beiden Seiten vorgelegten Informationen und Argumente und trifft eine Entscheidung. Es wird Ihre Argumente sorgfältig prüfen und entscheiden, ob der Einspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Mögliche Lösungen: Es gibt mehrere mögliche Ergebnisse des Widerspruchsverfahrens: Der Widerspruch wird zurückgewiesen: Wenn das BOIP entscheidet, dass der Widerspruch unbegründet ist, wird Ihre Marke aufrechterhalten und der Widerspruch zurückgewiesen. Dem Widerspruch wird stattgegeben: Stellt das BOIP fest, dass der Widerspruch begründet ist, kann dies zu einer Zurückweisung oder Einschränkung Ihrer Marke führen. In diesem Fall kann es notwendig sein, sich mit dem Widersprechenden zu einigen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Rechtliche Schritte: Wenn keine Einigung erzielt werden kann und die Situation komplex ist, können rechtliche Schritte erforderlich sein. Dabei kann es sich um eine Klage vor einem Gericht oder einer Schiedsstelle handeln, um den Streit beizulegen.

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