Markenverlängerung DPMA (DE)

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfen der Voraussetzungen zur Verlängerung Ihrer Marke
  • Onlineübermittlung des Antrags zur Verlängerung ans DPMA
  • Korrespondenz mit dem DPMA
  • Zusendung der Verlängerungsbestätigung als PDF
  • Betreuung ihrer Marke als Vertreter die nächsten 10 Jahre
  • Aufnahme Ihrer Marke in unsere Überwachung und Erinnerung an Fristen
  • Beratung per E-Mail, Telefon und Videocall

Optional

  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Wortbestandteile
  • Markendatenbanken: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • kurze anwaltliche Analyse der Auswertung des Rechercheergebnisses mit Handlungsempfehlung
  • Aktualisierung der Daten beim DPMA, soweit erforderlich

Unser Festpreis

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249,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
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FAQ

Haben Sie vor ca. 10 Jahren Ihre Marke angemeldet oder anmelden lassen? Dann muss diese Marke nun verlängert werden.

Sie haben Ihre Marke in den vergangenen Jahren erfolgreich am Markt positioniert und sie ist inzwischen zu einem wertvollen Bestandteil Ihres Unternehmens geworden? Dann vertrauen Sie auf unseren Service, damit bei der Verlängerung alles glatt läuft und die Marke für weitere 10 Jahre gesichert ist.

Unser Markenverlängerungsservice bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um diesen wichtigen Schritt reibungslos und effizient zu bewältigen.

Umfassende Beratung: Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und führen Sie durch den Prozess der Markenverlängerung beim DPMA. Wir beantworten Ihre Fragen, klären alle rechtlichen Aspekte und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Antragstellung: Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte bei der Antragstellung für die Verlängerung Ihrer Marke. Von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einreichung beim DPMA übernehmen wir alle Aufgaben und Fristen, damit Ihr Antrag fristgerecht und korrekt bearbeitet wird.

Überwachung und Kommunikation: Wir überwachen kontinuierlich den Status Ihres Verlängerungsantrags und halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden. Sollten zusätzliche Informationen oder Schritte erforderlich sein, sind wir für Sie da, um schnell zu handeln und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Effizienz und Zeitersparnis: Mit unseren Dienstleistungen sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen. Wir sorgen dafür, dass der Prozess schnell und effizient abläuft, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Sicherheit für die Zukunft: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Verlängerung Ihrer Marke, sondern übernehmen für Sie auch die zukünftige Fristenüberwachung. Unsere Dienstleistungen stellen bis zur nächsten Verlängerung sicher, dass Sie immer rechtzeitig an anstehende Verlängerungen erinnert werden, damit Ihre Marke dauerhaft geschützt ist und Sie sich auf eine sichere Zukunft konzentrieren können.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung, damit dieser Prozess reibungslos verläuft.

Wenn Sie Ihre Marke bei uns haben eintragen lassen, werden Sie von uns rechtzeitig darüber informiert, ob eine Verlängerung der Marke erforderlich ist.

Sie können eine der folgenden Optionen hinzufügen

  • Aktualisierung der im Markenregister eingetragenen Angaben wie Name oder Anschrift
  • Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche in den Datenbanken des DPMA, des EUIPO und der WIPO, um festzustellen, ob nach Ihrer ursprünglichen Anmeldung zwischenzeitlich Dritte eine zu ähnliche Marke angemeldet / eingetragen haben, gegen die gegebenenfalls rechtliche Schritte zur Sicherung des Schutzumfangs Ihrer Marke eingeleitet werden müssen. Sie erhalten von unseren spezialisierten Anwälten eine rechtliche Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

1. Nach Ihrer Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Aufstellung der konkret anfallenden amtlichen Gebühren mit der Bitte, diese an uns zu überweisen.
2. Wir bereiten den Verlängerungsantrag vor und berücksichtigen ggf. notwendige Änderungen.
3. Wir leiten den Antrag online an das DPMA weiter.
4. Überwachung der Verlängerung.
5. Wir senden Ihnen die Bestätigung der Verlängerung durch das DPMA zu.
6. Aufnahme Ihrer Marke in unsere Markenüberwachung.

Neben unseren Anwaltskosten fallen die Amtsgebühren an, die derzeit für die Verlängerung bis zu 3 Klassen 750,00 Euro und für jede weitere Klasse 260,00 Euro betragen. Wenn Sie die erforderliche Frist für die Verlängerung bereits versäumt haben, kann die Marke noch bis zu 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist gegen Zahlung einer zusätzlichen Verspätungsgebühr von 50 Euro an das Amt gerettet werden.

Was ist eine Markenverlängerung und warum ist sie wichtig?
Die Markenverlängerung ist das Verfahren zur Verlängerung der Schutzdauer einer bereits eingetragenen deutschen Marke. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Marke weiterhin rechtlich geschützt ist und Sie die ausschließlichen Rechte daran behalten.
Wann sollte ich die Verlängerung meiner deutschen Marke beantragen?
Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Schutzdauer Ihrer Marke beantragt werden. Die Schutzdauer beträgt in Deutschland in der Regel zehn Jahre. Es empfiehlt sich, den Antrag ein bis zwei Monate vor Ablauf der Schutzdauer zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich die Markenverlängerung versäume?
Wenn Sie es versäumen, Ihre Marke zu verlängern, verlieren Sie den Rechtsschutz für Ihre Marke und andere können Ihre Marke benutzen. Es ist daher wichtig, die Fristen einzuhalten und die Verlängerung rechtzeitig vorzunehmen.
Ich habe die Frist zur Verlängerung versäumt, gibt es ncoh eine Chance die Marke zu retten?
Wenn Sie die Frist zur Verlängerung Ihrer deutschen Marke versäumt haben, gibt es in der Regel noch eine Möglichkeit, Ihre Marke zu retten, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines begrenzten Zeitraums. In der Regel gewährt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nach Ablauf der Verlängerungsfrist eine sogenannte Nachfrist von sechs Monaten. Innerhalb dieser Nachfrist können Sie noch einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Marke stellen. Allerdings fallen in dieser Zeit zusätzliche Gebühren an. Es ist wichtig zu beachten: Diese Möglichkeit, die Marke nach Versäumnis der Frist wieder aufleben zu lassen, besteht nicht unbegrenzt. Wenn Sie auch die Nachfrist versäumen, kann Ihre Marke endgültig erlöschen und Sie müssen eine neue Markenanmeldung einreichen, um den Schutz Ihrer Marke wiederherzustellen. Wenn Sie die Frist versäumt haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, welche Schritte zur Rettung der Marke unternommen werden können.

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