Optional
Sie haben Ihre Marke vor ca. 10 Jahren in Großbritannien angemeldet oder bereits verlängert? Dann ist es jetzt an der Zeit, Ihre Marke zu verlängern. Wenn Sie damals eine Unionsmarke beim EUIPO angemeldet haben, wurde infolge des Brexit in Großbritannien eine identische Marke geschaffen und beim britischen Markenamt (UKIPO) registriert. Um den Schutz einer Unionsmarke auch nach dem Austritt aus der EU zu gewährleisten, hat sich Großbritannien im Rahmen der Verträge dazu verpflichtet. Diese Marke hat genau die gleiche Schutzdauer und muss dann separat zur Unionsmarke verlängert werden, wenn der Schutz in Großbritannien erhalten bleiben soll.
Ihre Marke hat sich in den letzten Jahren erfolgreich am Markt etabliert und ist zu einem wertvollen Asset für Ihr Unternehmen geworden? Großbritannien ist für Sie ein wichtiger Markt, auf dem Sie Ihre Waren/Dienstleistungen vertreiben? Dann können Sie mit unserem Verlängerungsservice sicher sein, dass die Verlängerung reibungslos verläuft und Ihre Marke für weitere 10 Jahre geschützt ist.
Unser Markenverlängerungsservice bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um diesen wichtigen Schritt mühelos und effizient zu bewältigen.
Umfassend beraten: Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und führen Sie durch den Prozess der Markenverlängerung beim Intellectual Property Office (UKIPO). Wir beantworten Ihre Fragen, klären alle rechtlichen Aspekte und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
Antragstellung: Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte, um die Verlängerung Ihrer Marke einzureichen. Von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einreichung beim UKIPO überwachen wir alle Aufgaben und Fristen, damit eine fristgerechte und ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrags gewährleistet ist.
Überwachung und Kommunikation: Der Status Ihres Verlängerungsantrags wird von uns ständig überwacht und Sie werden über den Fortgang auf dem Laufenden gehalten. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um schnell zu handeln und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, falls zusätzliche Informationen oder Schritte erforderlich sind.
Anschrift im Vereinigten Königreich: Ab dem Jahr 2024 müssen Sie entweder über eine eigene Anschrift im Vereinigten Königreich verfügen oder Ihr Vertreter muss ein Büro im Vereinigten Königreich haben, um Ihre Marke vor dem britischen Markenamt aufrechterhalten zu können. Auf diese neue Formerfordernis achtet das UKIPO insbesondere bei der Verlängerung von Marken. Profitieren Sie davon, dass wir über eine Büroadresse in Großbritannien verfügen, so dass wir die Verlängerung Ihrer Marke für Sie vornehmen können.
Effizienz und Zeitersparnis: Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, wertvolle Zeit zu sparen und Ihre Ressourcen zu schonen. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, sorgen wir für einen schnellen und effizienten Ablauf.
Sicherheit für die Zukunft: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Verlängerung Ihrer Marke, sondern übernehmen für Sie auch die Überwachung der Fristen in der Zukunft. Damit Ihre Marke dauerhaft geschützt ist und Sie sich auf eine sichere Zukunft konzentrieren können, sorgen wir dafür, dass Sie immer rechtzeitig an anstehende Verlängerungen erinnert werden.
Verlassen Sie sich auf unser Know-how und unsere Erfahrung, um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie Ihre Marke bei uns haben eintragen lassen, werden Sie rechtzeitig darüber informiert, wenn diese erneuert werden muss.
Sie haben auch die Möglichkeit, die folgenden Optionen zu ergänzen:
1. Nach Ihrer Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Aufstellung der konkret anfallenden amtlichen Gebühren mit der Bitte, diese an uns zu überweisen.
2. Wir bereiten den Verlängerungsantrag vor und berücksichtigen ggf. notwendige Änderungen.
3. Wir leiten den Antrag online an das UKIPO weiter.
4. Überwachung der Verlängerung.
5. Wir senden Ihnen die Bestätigung der Verlängerung durch das UKIPO zu.
6. Aufnahme Ihrer Marke in unsere Markenüberwachung.
Zusätzlich zu unseren Anwaltskosten fallen Amtsgebühren an, die derzeit 200,00 GBP für die Verlängerung einer Klasse und 50,00 GBP für jede weitere Klasse betragen. Wenn Sie die erforderliche Frist für die Verlängerung bereits versäumt haben, kann die Marke noch bis zu 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist gegen Zahlung einer zusätzlichen Verspätungsgebühr von 50,00 GBP an das Amt verlängert werden.