Markenverlängerung UKIPO (UK)

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfen der Voraussetzungen zur Verlängerung Ihrer Marke
  • Onlineübermittlung des Antrags zur Verlängerung ans UKIPO
  • Korrespondenz mit dem UKIPO
  • Zusendung der Verlängerungsbestätigung als PDF
  • Betreuung Ihrer Marke als Vertreter die nächsten 10 Jahre
  • Aufnahme Ihrer Marke in unsere Überwachung und Erinnerung an Fristen
  • Beratung per E-Mail, Telefon und Videocall

Optional

  • Recherche nach identischen und ähnlichen Marken in Bezug auf die Wortbestandteile
  • Markendatenbanken: Intellectual Property Office (UKIPO) und World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • kurze anwaltliche Analyse der Auswertung des Rechercheergebnisses mit Handlungsempfehlung
  • Aktualisierung der Daten beim UKIPO, soweit erforderlich

Unser Festpreis

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349,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
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FAQ

Sie haben Ihre Marke vor ca. 10 Jahren in Großbritannien angemeldet oder bereits verlängert? Dann ist es jetzt an der Zeit, Ihre Marke zu verlängern. Wenn Sie damals eine Unionsmarke beim EUIPO angemeldet haben, wurde infolge des Brexit in Großbritannien eine identische Marke geschaffen und beim britischen Markenamt (UKIPO) registriert. Um den Schutz einer Unionsmarke auch nach dem Austritt aus der EU zu gewährleisten, hat sich Großbritannien im Rahmen der Verträge dazu verpflichtet. Diese Marke hat genau die gleiche Schutzdauer und muss dann separat zur Unionsmarke verlängert werden, wenn der Schutz in Großbritannien erhalten bleiben soll.

Ihre Marke hat sich in den letzten Jahren erfolgreich am Markt etabliert und ist zu einem wertvollen Asset für Ihr Unternehmen geworden? Großbritannien ist für Sie ein wichtiger Markt, auf dem Sie Ihre Waren/Dienstleistungen vertreiben? Dann können Sie mit unserem Verlängerungsservice sicher sein, dass die Verlängerung reibungslos verläuft und Ihre Marke für weitere 10 Jahre geschützt ist.

Unser Markenverlängerungsservice bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie benötigen, um diesen wichtigen Schritt mühelos und effizient zu bewältigen.

Umfassend beraten: Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und führen Sie durch den Prozess der Markenverlängerung beim Intellectual Property Office (UKIPO). Wir beantworten Ihre Fragen, klären alle rechtlichen Aspekte und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Antragstellung: Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Schritte, um die Verlängerung Ihrer Marke einzureichen. Von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einreichung beim UKIPO überwachen wir alle Aufgaben und Fristen, damit eine fristgerechte und ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrags gewährleistet ist.

Überwachung und Kommunikation: Der Status Ihres Verlängerungsantrags wird von uns ständig überwacht und Sie werden über den Fortgang auf dem Laufenden gehalten. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um schnell zu handeln und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, falls zusätzliche Informationen oder Schritte erforderlich sind.

Anschrift im Vereinigten Königreich: Ab dem Jahr 2024 müssen Sie entweder über eine eigene Anschrift im Vereinigten Königreich verfügen oder Ihr Vertreter muss ein Büro im Vereinigten Königreich haben, um Ihre Marke vor dem britischen Markenamt aufrechterhalten zu können. Auf diese neue Formerfordernis achtet das UKIPO insbesondere bei der Verlängerung von Marken. Profitieren Sie davon, dass wir über eine Büroadresse in Großbritannien verfügen, so dass wir die Verlängerung Ihrer Marke für Sie vornehmen können.

Effizienz und Zeitersparnis: Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, wertvolle Zeit zu sparen und Ihre Ressourcen zu schonen. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, sorgen wir für einen schnellen und effizienten Ablauf.

Sicherheit für die Zukunft: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Verlängerung Ihrer Marke, sondern übernehmen für Sie auch die Überwachung der Fristen in der Zukunft. Damit Ihre Marke dauerhaft geschützt ist und Sie sich auf eine sichere Zukunft konzentrieren können, sorgen wir dafür, dass Sie immer rechtzeitig an anstehende Verlängerungen erinnert werden.

Verlassen Sie sich auf unser Know-how und unsere Erfahrung, um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wenn Sie Ihre Marke bei uns haben eintragen lassen, werden Sie rechtzeitig darüber informiert, wenn diese erneuert werden muss.

Sie haben auch die Möglichkeit, die folgenden Optionen zu ergänzen:

  • Angaben wie Name oder Anschrift im Markenregister aktualisieren.
  • Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche in den Datenbanken des UKIPO und der WIPO zur Feststellung, ob seit Ihrer ursprünglichen Anmeldung ähnliche Marken von Dritten angemeldet oder eingetragen wurden. In solchen Fällen erhalten Sie von unseren spezialisierten Anwälten eine rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

1. Nach Ihrer Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Aufstellung der konkret anfallenden amtlichen Gebühren mit der Bitte, diese an uns zu überweisen.
2. Wir bereiten den Verlängerungsantrag vor und berücksichtigen ggf. notwendige Änderungen.
3. Wir leiten den Antrag online an das UKIPO weiter.
4. Überwachung der Verlängerung.
5. Wir senden Ihnen die Bestätigung der Verlängerung durch das UKIPO zu.
6. Aufnahme Ihrer Marke in unsere Markenüberwachung.

Zusätzlich zu unseren Anwaltskosten fallen Amtsgebühren an, die derzeit 200,00 GBP für die Verlängerung einer Klasse und 50,00 GBP für jede weitere Klasse betragen. Wenn Sie die erforderliche Frist für die Verlängerung bereits versäumt haben, kann die Marke noch bis zu 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist gegen Zahlung einer zusätzlichen Verspätungsgebühr von 50,00 GBP an das Amt verlängert werden.

Was ist eine Markenverlängerung und warum ist sie wichtig?
Eine Markenverlängerung ist das Verfahren zur Verlängerung des Schutzes Ihrer eingetragenen Marke im Vereinigten Königreich. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Marke weiterhin rechtlich geschützt ist und Sie sie exklusiv nutzen können.
Was ist eine Markenverlängerung beim UKIPO, und wann muss sie durchgeführt werden?
Eine Markenverlängerung beim UKIPO ist das Verfahren zur Verlängerung des Schutzes Ihrer eingetragenen Marke. Dies ist erforderlich, wenn Ihre Marke die Schutzdauer von 10 Jahren ab dem Anmeldetag erreicht hat. Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der 10-Jahresfrist ab dem Anmeldetag beantragt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
Was passiert, wenn ich die Markenverlängerung versäume?
Wenn Sie es versäumen, Ihre Marke zu verlängern, verlieren Sie den Rechtsschutz für Ihre Marke und andere können Ihre Marke benutzen. Es ist daher wichtig, die Fristen einzuhalten und die Verlängerung rechtzeitig vorzunehmen.
Ich habe die Frist zur Verlängerung versäumt, gibt es noch eine Chance die Marke zu retten?
Wurde die Frist für die Verlängerung Ihrer britischen Marke versäumt, besteht in der Regel noch die Möglichkeit, Ihre Marke unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu retten. Grundsätzlich gewährt das Intellectual Property Office (UKIPO) nach Ablauf der Verlängerungsfrist eine sechsmonatige Nachfrist. Sie können die Verlängerung Ihrer Marke noch innerhalb dieser Nachfrist beantragen. Allerdings wird in dieser Zeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 GBP erhoben. Wichtig zu wissen: Die Möglichkeit, die Marke nach Fristversäumnis wieder aufleben zu lassen, besteht nicht unbegrenzt. Wenn Sie auch die Nachfrist versäumen, kann Ihre Marke endgültig erlöschen und Sie müssen eine neue Markenanmeldung einreichen, um den Schutz Ihrer Marke wiederherzustellen. Wenn Sie die Frist versäumt haben, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, welche Schritte unternommen werden können, um Ihre Marke zu retten.
Warum habe ich plötzlich neben meiner Unionsmarke noch eine Marke in Großbritanien?
Die Situation, dass Sie zusätzlich zu Ihrer Unionsmarke eine separate Marke im Vereinigten Königreich haben, ist auf den Brexit zurückzuführen. Der Austritt des Vereinigten Königreichs (Großbritannien) aus der Europäischen Union (EU) am 31. Januar 2020 hat Auswirkungen auf Markeneintragungen, die zuvor unter das europäische Markenschutzsystem (Unionsmarke) fielen. Hier einige Gründe: Austritt aus dem EU-Markenschutzsystem: Nach dem Brexit wird das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Markenschutzsystems sein. Das bedeutet, dass EU-Marken nicht mehr automatisch im Vereinigten Königreich geschützt waren. Automatische Übertragung: Die britische Regierung hat eine Regelung getroffen, die es den Inhabern bestehender Unionsmarken ermöglicht, den Schutz ihrer Marken automatisch auf das Vereinigte Königreich zu übertragen. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen keine gesonderte Markenanmeldung in Großbritannien erforderlich ist. Doppelte Markenanmeldung: In einigen Fällen haben Unternehmen sowohl eine Unionsmarke für den EU-Markt als auch eine separate britische Marke für den britischen Markt angemeldet, um sicherzustellen, dass sie in beiden Rechtsordnungen Schutz genießen.

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