(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge zwischen dem Auftraggeber und der B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB Ginthum Schiller Sommer Wittmiss (nachfolgend: „Kanzlei“), sofern abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam.
(2) Der Auftrag durch den Auftraggeber hat grundsätzlich schriftlich oder elektronisch (Onlineformular; E‑Mail) zu erfolgen. Das Auftragsverhältnis kommt erst mit Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
(1) Die Gebühren des Rechtsanwalts berechnen sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Abweichend hiervon kann im Einzelfall eine Honorarvereinbarung getroffen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist; diese bedarf der Textform. Der Rechtsanwalt kann bereits bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlichen Gebühren/Honorare und Auslagen unter Übersendung einer entsprechenden Rechnung einen angemessenen Vorschuss fordern und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung abhängig machen. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei durch den Rechtsanwalt.
(2) Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung des Rechtsanwalts nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber bestätigt, im Hinblick auf das Mandat für eigene Rechnung zu handeln und wirtschaftlich Berechtigter zu sein. Dies gilt auch für weitere Angelegenheiten, mit denen der Auftraggeber den Auftragnehmer künftig beauftragt, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt.
(1) Sämtliche Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers sind mit der Vollmachterteilung an den Auftragnehmer zur Besicherung der Honoraransprüche, auch aus anderen dem Auftragnehmer erteilten Mandaten des Auftraggebers abgetreten, mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen. Die Abtretung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen werden.
(2) Zahlungseingänge werden mit den vom Schuldner und Auftraggeber geschuldeten Vergütungen und Gebühren gem. § 366 BGB verrechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist zum Einbehalt eingehender Zahlungen der Schuldner als Vorschuss für eigene entstandene Honoraransprüchen gegen den Auftraggeber berechtigt.
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet in Bezug auf sämtliche Informationen des Mandanten, von denen er im Rahmen des Mandats Kenntnis erhält, ausgenommen in Bezug auf solche Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Der Mandant erteilt mit Beauftragung des Rechtsanwalts die Erlaubnis, Dritten der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Tatsachen mitzuteilen, sofern dies nach dem üblichen Geschäftsablauf zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats erforderlich ist; dies beinhaltet auch die Weitergabe von der Verschwiegenheitsverpflichtung erfasster Informationen an nicht-rechtsanwaltliche und freie Mitarbeiter des Rechtsanwalts, soweit diese ihrerseits vom Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht gegenüber den anderen Mitgliedern der Bürogemeinschaft des Rechtsanwaltes und deren Mitarbeitern.
(1) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass elektronische Korrespondenz – per E‑Mail – erhebliche Sicherheitsrisiken in sich birgt. Insbesondere können E‑Mails verloren gehen oder von Dritten gelesen, abgefangen, verfälscht oder gefälscht werden. Ebenso ist es in Einzelfällen nicht ausgeschlossen, dass E‑Mails aufgrund technischer Probleme (wie z.B. Serverabstürze) nicht mehr wiederherstellbar sind und darin enthaltene Inhalte verloren gehen. Daraus können erhebliche Schäden entstehen.
(2) Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer gleichwohl, die Korrespondenz in allen mandatsbezogenen Angelegenheiten auch per E‑Mail zu führen, solange und soweit er nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet.
Für die Beantwortung von Anfragen legen wir den mitgeteilten Sachverhalt zu Grunde. Für Beratungsfehler aufgrund lückenhafter Angaben oder falscher Sachverhaltsschilderungen sind wir nicht verantwortlich. Eine Haftung für die angekündigte Beratungszeit wird nicht übernommen. Anderes gilt, sofern bestimmte Fristen ausdrücklich vereinbart und durch uns bestätigt sind. Wir übernehmen weiter keine Haftung für Netzausfälle oder Störungen, die von unserem Provider oder einem Dritten verursacht worden sind.
(1) Bei einer Anfrage per E‑Mail erlauben wir uns die Beantwortung auf gleiche Weise. Wir speichern bei einer Anfrage per E‑Mail die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten auf dem Server unserer Kanzlei.
(2) Mit Zusendung der Anfrage erteilt der Absender die Einwilligung in die Speicherung der Daten. Die Daten werden, sofern ein Mandatsverhältnis nicht zu Stande kommt, spätestens 90 Tage nach der Anfrage gelöscht.
(3) Der Absender hat die Möglichkeit, die Einwilligung in die Speicherung der Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: