Optional
Die Abmahnung hat oft das Ziel, den Arbeitnehmer zur Verbesserung seines Verhaltens oder seiner Leistung anzuregen. Gleichzeitig dient sie als Dokumentation für den Fall, dass weitere rechtliche Schritte erforderlich sind, wie zum Beispiel eine Kündigung. Aus verschiedenen Gründen kann eine Abmahnung unbegründet sein. In Betracht kommen neben formalen Fehlern unwahre Tatsachen, eine unzureichende Begründung oder eine zu geringe Erheblichkeit.
Im Falle einer unwirksamen Abmahnung steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte zu.
Die anwaltliche Prüfung einer Abmahnung im Arbeitsrecht erfordert eine umfassende Analyse sowohl der arbeitsvertraglichen Bestimmungen als auch der gesetzlichen Vorschriften. Dabei profitiert der Arbeitnehmer von rechtlicher Expertise und individueller Beratung.
Der spezialisierte Anwalt schützt die Rechte des Arbeitnehmers, verhandelt bei Bedarf, setzt Ansprüche durch und kann vor Gericht vertreten.
Gerichtliche Vertretung
Sollte der Arbeitgeber seiner Verpflichtung außergerichtlich nicht nachkommen, steht Ihnen der spezialisierte Rechtsanwalt auch das Klageverfahren auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung. So bleibt alles in einer Hand. Die hierbei anfallenden Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die die Deckung zugesagt hat, wird selbstverständlich gegenüber dieser abgerechnet.
1. Sie übersenden die Abmahnung und den Arbeitsvertrag.
2. Nach erfolgter Prüfung wird ein 20-minütiges Beratungs- und Strategiegespräch durchgeführt und mit einer Handlungsempfehlung abgeschlossen.
Weitere Kosten fallen nicht an. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, klären wir mit der Versicherung, ob diese die Beratungskosten übernimmt (sofern Sie dies nicht im Vorfeld geklärt haben).