Optional
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen zunächst, ob der von Ihnen gewählte Markenname oder das Logo in den Benelux-Ländern eingetragen werden kann oder ob mit einer Ablehnung wegen fehlender Schutzfähigkeit zu rechnen ist. Der Ihnen zugewiesene Anwalt wird Ihnen gegebenenfalls Empfehlungen zur Beseitigung von Hindernissen geben.
Um eine umfassende Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken zu erhalten, empfehlen wir, eine Ähnlichkeitsrecherche beim Benelux Office for Intellectual Property (BOIP), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) durchzuführen. Wenn Sie die Marke als Firmennamen verwenden möchten, empfehlen wir Ihnen auch eine Handelsregisterabfrage nach identischen oder ähnlichen Firmennamen in den Handelsregistern von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.
Als Entscheidungshilfe erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen ein Kurzgutachten.
Im nächsten Schritt erstellt der Ihnen zugewiesene Anwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auf der Grundlage der von Ihnen beabsichtigten Benutzung der Marke. Dabei berücksichtigt er die vom BOIP zur Verfügung gestellten Begriffe und, falls eine Recherche in Auftrag gegeben wurde, die Ergebnisse dieser Recherche und deren Bewertung.
Anschließend füllt der Anwalt das Anmeldeformular aus und übermittelt es elektronisch an das Benelux-Markenamt (BOIP). Wir überwachen die Zahlungsfrist und nach Abschluss des Eintragungsverfahrens erhalten Sie die Markenurkunde als signierte PDF-Datei.
Wenn das Benelux Amt für Geistiges Eigentum (BOIP) Beanstandungen übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Wege. Die Erledigung der Korrespondenz mit dem Amt im Zusammenhang mit den Formalitäten des Eintragungsverfahrens ist in Ihrem Auftrag enthalten und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Anwaltskosten entstehen nur, wenn Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, worüber Sie von unserem Markenanwalt informiert werden.
Schritt 1: Prüfung auf Schutzfähigkeit
In diesem entscheidenden Schritt überprüfen wir die Schutzfähigkeit Ihrer Marke, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen im Benelux-Gebiet entspricht. Unsere Experten führen eine gründliche Analyse durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke die erforderlichen Kriterien erfüllt.
Schritt 2: Recherche und Kurzgutachten (optional)
Optional bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Recherche nach bereits existierenden identischen oder ähnlichen Marken oder Firmennamen durchzuführen. Dies dient dazu, festzustellen, ob bereits ähnliche Schutzrechte im Benelux-Gebiet bestehen. Innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen erhalten Sie von uns ein Kurzgutachten, das die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und gegebenenfalls der Recherche zusammenfasst.
Schritt 3: Erstellung des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen
Basierend auf Ihren Angaben im Antrag arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen an der Erstellung eines Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen, für die Sie Markenschutz im Benelux-Gebiet beantragen möchten. Dieses Verzeichnis wird präzise und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Schritt 4: Anmeldung
Die Markenanmeldung wird beim Benelux Office for Intellectual Property (BOIP) online eingereicht, was in der Regel maximal 3 Arbeitstage in Anspruch nimmt. Unsere erfahrenen Anwälte sorgen dafür, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente ordnungsgemäß eingereicht werden.
Schritt 5: Zahlung der Amtsgebühren und Prüfung durch das Amt
Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung müssen die entsprechenden Amtsgebühren entrichtet werden. Anschließend führt das BOIP eine formale Prüfung der Markenanmeldung durch, die bis zu 2 Monate dauern kann. Wir behalten den Prozess im Auge, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft.
Schritt 6: Gegebenenfalls Rückfragen
Das BOIP kann Rückfragen stellen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden müssen. Soweit sich diese auf formale Aspekte beziehen, ist die Beantwortung Teil unseres Auftrags. Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen und sicherzustellen, dass Ihre Anmeldung den Anforderungen entspricht.
Schritt 7: Eintragung und Veröffentlichung der Marke - Beginn der Widerspruchsfrist
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke in das Register eingetragen und veröffentlicht. Dritte haben ab dem Tag der Veröffentlichung 3 Monate Zeit, Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einzulegen. Wir überwachen den Prozess und halten Sie über eventuelle Widersprüche auf dem Laufenden.
Schritt 8: Abschluss
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Eintragungsverfahren abgeschlossen, sofern keine Widersprüche eingegangen sind. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen die vom BOIP ausgestellte Eintragungsurkunde im PDF-Format. Andernfalls wird das Widerspruchsverfahren fortgesetzt.
Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 250,00 GBP für die erste Klasse und 50,00 GBP für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das UKIPO zu entrichten. In der Regel bitten wir um Überweisung der Gebühren im Voraus oder um Zahlung über Paypal (zzgl. Paypal-Gebühren) zur Zahlung per Kreditkarte zusammen mit der Anmeldung. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich.
Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.