Optional
Ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung oder das von Ihnen eingereichte Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist, prüfen unsere erfahrenen Rechtsanwälte in einem ersten Schritt. Gegebenenfalls wird der für Sie zuständige Anwalt Ihnen Empfehlungen zur Beseitigung von Schutzhindernissen geben.
Haben Sie zusätzlich eine Recherche in Auftrag gegeben, recherchiert unser Anwalt je nach gewünschtem Umfang in den relevanten Datenbanken und wertet die Ergebnisse für Sie aus. Auf Basis der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Risikominimierung oder den Hinweis, auf einen anderen Namen/Logo auszuweichen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim DPMA, EUIPO und WIPO zur umfassenden Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken die sicherste Variante darstellt und von uns empfohlen wird. Wenn Sie darüber hinaus beabsichtigen, die Marke auch als Firmenname zu verwenden, empfehlen wir ergänzend, im Handelsregister nach identischen und ähnlichen Firmennamen zu recherchieren.
Die Kurzanalyse wird innerhalb von drei Werktagen zur Verfügung gestellt.
In einem nächsten Schritt erstellt der bearbeitende Rechtsanwalt auf der Grundlage der von Ihnen im Auftrag angegebenen Beschreibung Ihrer beabsichtigten künftigen Benutzung der Marke das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dabei orientiert er sich an den vom DPMA zur Verfügung gestellten Begriffen und - soweit eine Recherche durchgeführt wurde - am Ergebnis der Recherche und Auswertung.
Anschließend füllt der Rechtsanwalt das Markenanmeldeformular aus und übermittelt es elektronisch an das DPMA. Die beauftragte Kanzlei überwacht die Zahlungsfrist und sendet Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Urkunde über die Marke im Original zu.
Werden vom DPMA-Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, so erhalten Sie diese auf elektronischem Wege. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit dem DPMA ist Bestandteil des Auftrags, soweit sie sich auf Formalien des Anmeldeverfahrens bezieht. betreffen. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich für den Fall, dass Dritte Widerspruch einlegen, fallen zusätzliche Anwaltskosten an, über die Sie von unserem Markenanwalt informiert werden. Sämtliche Daten werden verschlüsselt und fließen vertraulich ausschließlich zwischen Ihnen und der beauftragten Kanzlei.
Erforderliche Unterlagen / Informationen
Unser Formular fragt alle relevanten Informationen für die Anmeldung ab, insbesondere den Markennamen / Logo und die geplante Verwendung der Marke sowie die Adressdaten des Markeninhabers.
Zusätzliche Unterlagen sind über die JPG- Datei eines Logos in der Regel nicht erforderlich.
• Prüfung Schutzfähigkeit
• Recherche (optional)<br
• Kurzgutachten bis zu 3 Werktage
• Erstellen des Waren-/Dienstleistungsverzeichnis
• Anmeldung beim DPMA bis zu 3 Werktage
• Gebühren zahlen bis zu 3 Monate
• Prüfung durch das Amt bis zu 2 Monate
• Ggfs. Rückfragen
• Eintragung Veröffentlichung
• Urkunde
• Widerspruchsfrist 3 Monate nach Veröffentlichung
• Abschluss / ggfs. Widerspruchsverfahren
Zusätzlich sind an das DPMA für die Anmeldung amtliche Gebühren in Höhe von 290,00 EUR für die ersten drei Klassen und jeweils 100,00 EUR für jede weitere Klasse innerhalb von 3 Monaten ab Anmeldung zu zahlen. Diese Zahlung erfolgt direkt auf das Konto des DPMA nachdem Sie von uns die Unterlagen für die Anmeldung erhalten haben.
Unsere Kosten für die Recherche / Markenanmeldung enthalten bis zu 3 Klassen. Für jede weitere Klasse berechnen wir einen Aufschlag von 20%.