Optional
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen in einem ersten Schritt, ob der von Ihnen gewählte Name oder das Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist. Gegebenenfalls gibt Ihnen der für Sie zuständige Anwalt Empfehlungen zur Beseitigung von Schutzhindernissen.
Bei zusätzlich beauftragten Recherchen recherchieren unsere Anwälte je nach gewünschtem Umfang in den relevanten Datenbanken und bewerten die Ergebnisse. Auf der Grundlage der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Minimierung des Risikos oder den Hinweis, auf einen anderen Namen / ein anderes Logo auszuweichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim EUIPO, bei der WIPO und bei den nationalen Markenämtern der Mitgliedstaaten die sicherste Variante ist, um eine umfassende Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken zu erhalten, und von uns empfohlen wird. Beabsichtigen Sie darüber hinaus, die Marke als Firmennamen zu verwenden, empfehlen wir zusätzlich eine Handelsregisterrecherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen in Deutschland.
Sie erhalten die Kurzanalyse innerhalb von drei Arbeitstagen.
Im nächsten Schritt erstellt der mit der Bearbeitung beauftragte Rechtsanwalt das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der von Ihnen beabsichtigten Benutzung der Marke in Ihrem Auftrag. Dabei stützt er sich auf die vom EUIPO zur Verfügung gestellten Begriffe und berücksichtigt - sofern eine Recherche in Auftrag gegeben wurde - das Ergebnis der Recherche und dessen Auswertung.
Im Anschluss daran füllt der Anwalt das Formular für die Markenanmeldung aus und übermittelt es elektronisch an das EUIPO. Wir überwachen die Zahlungsfrist und sendet Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Urkunde über die Marke als signierte PDF zu.
Falls das EUIPO Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Wege. Die Bearbeitung der Korrespondenz mit dem EUIPO ist Bestandteil des Auftrags, soweit es sich um Formalitäten im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren handelt. Dafür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich für den Fall, dass Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, fallen zusätzliche Anwaltskosten an, über die Sie von unserem Markenanwalt informiert werden.
Schritt 1: Prüfung auf Schutzfähigkeit
In diesem Schritt wird die Schutzfähigkeit Ihrer Marke geprüft, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Schritt 2: Recherche udn Kurzgutachten (optional)
Sie haben die Möglichkeit, eine Recherche nach identischen oder ähnlichen Schutzrechten durchführen zu lassen, um festzustellen, ob es bereits ähnliche Marken gibt. Ein Kurzgutachten, das die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und ggf. der Recherche zusammenfasst, erhalten Sie innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen.
Schritt 3: Erstellung des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen
Gemeinsam mit Ihnen und anhand Ihrer Angaben im Antrag wird ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen erstellt, für die Sie Markenschutz beantragen möchten.
Schritt 4: Einreichung der Anmeldung beim EUIPO
Die Markenanmeldung wird beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht, was maximal 3 Arbeitstage dauert.
Schritt 5: Zahlung der Amtsgebühren 7 Prüfung durch das Amt
Innerhalb von bis zu einem Monat nach Einreichung der Anmeldung müssen die entsprechenden Amtsgebühren entrichtet werden, dann führt das Amt eine formale Prüfung der Markenanmeldung durch, die bis zu 2 Monate dauern kann.
Schritt 6: Gegebenenfalls Rückfragen
Das Amt kann Rückfragen stellen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden müssen.
Schritt 7: Eintragung und Veröffentlichung der Marke - Beginn der Widerspruchsfrist
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke eingetragen und veröffentlicht. Dritte haben ab dem Tag der Veröffentlichung 3 Monate Zeit, Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einzulegen.
Schritt 8: Abschluss
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist das Eintragungsverfahren abgeschlossen, sofern keine Widersprüche eingegangen sind, und Sie erhalten von uns innerhalb von 2 Wochen die vom EUIPO ausgestellte Eintragungsurkunde im PDF-Format. Andernfalls wird das Widerspruchsverfahren fortgesetzt.
Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 850,00 EUR für die erste Klasse, 50,00 EUR für die zweite Klasse und 150,00 EUR für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das EUIPO zu entrichten. Diese Zahlung erfolgt nach Erhalt der Anmeldeunterlagen von uns direkt auf das Konto des EUIPO.
Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.