Optional
Es ist wichtig zu beachten, dass Großbritannien nach dem Brexit nicht mehr automatisch in einer EU-weiten Markenanmeldung enthalten ist. Es ist daher unerlässlich, eine zusätzliche Markenanmeldung speziell für Großbritannien vorzunehmen, um den Schutz Ihrer Marke auf diesem Markt sicherzustellen. Das britische Markenamt (UK Intellectual Property Office) verlangt zudem eine Adresse in Großbritannien, die für die Markenanmeldung angegeben werden muss. Unsere Kanzlei stellt Ihnen diese erforderliche Adresse in Großbritannien zur Verfügung und unterstützt Sie bei der reibungslosen Anmeldung Ihrer Marke in Großbritannien, um sicherzustellen, dass Ihre gewerblichen Schutzrechte wirksam geschützt sind.
Ob der von Ihnen gewählte Name oder das Logo als Marke in Großbritannien eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das britische Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist, prüfen in einem ersten Schritt unsere erfahrenen Anwälte. Der für Sie zuständige Anwalt wird Ihnen gegebenenfalls Empfehlungen zur Beseitigung der Hindernisse geben.
Werden zusätzlich Recherchen in Auftrag gegeben, recherchieren unsere Anwälte je nach gewünschtem Umfang in den entsprechenden Datenbanken und werten die Ergebnisse aus. Auf Basis der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Risikominimierung oder den Hinweis, auf einen anderen Namen/Logo auszuweichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim britischen Markenamt (UK Intellectual Property Office) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) die sicherste Variante ist, um eine umfassende Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken zu erhalten und von uns empfohlen wird. Beabsichtigen Sie zudem, die Marke als Firmenname zu verwenden, empfehlen wir zusätzlich eine Handelsregisterabfrage nach identischen oder ähnlichen Firmennamen in Großbritannien.
Das Kurzgutachten erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen.
In einem nächsten Schritt erstellt der mit der Bearbeitung beauftragte Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses basiert auf der von Ihnen beabsichtigten Verwendung der Marke. Dabei stützt er sich auf die vom UK Intellectual Property Office zur Verfügung gestellten Begriffe und berücksichtigt - sofern eine Recherche in Auftrag gegeben wurde - das Ergebnis der Recherche und deren Bewertung.
Der Rechtsanwalt füllt anschließend das Anmeldeformular aus und übermittelt es elektronisch dem UK Intellectual Property Office. Die Zahlungsfrist wird von uns überwacht, und nach Abschluss des Eintragungsverfahrens erhalten Sie die Markenurkunde als signiertes PDF.
Werden vom UK Intellectual Property Office Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Weg. Soweit es sich um Formalitäten im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren handelt, ist die Erledigung der Korrespondenz mit dem Amt Bestandteil Ihres Auftrages. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Anwaltskosten fallen nur an, wenn Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, worüber Sie unser Markenanwalt informiert."
Schritt 1: Prüfung auf Schutzfähigkeit
In diesem Schritt wird die Schutzfähigkeit Ihrer Marke überprüft, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen in Großbritannien entspricht.
Schritt 2: Recherche und Kurzgutachten (optional)
Optional besteht die Möglichkeit, eine Recherche nach bereits existierenden identischen oder ähnlichen Marken oder Firmennamen durchzuführen, um festzustellen, ob bereits ähnliche Schutzrechte bestehen. Innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen erhalten Sie ein Kurzgutachten, das die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und gegebenenfalls der Recherche zusammenfasst.
Schritt 3: Erstellung des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen
Basierend auf Ihren Angaben im Antrag erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, für die Sie Markenschutz in Großbritannien beantragen möchten.
Schritt 4: Anmeldung
Die Markenanmeldung wird beim britischen Markenamt (UK Intellectual Property Office) online eingereicht, was maximal 3 Arbeitstage in Anspruch nimmt.
Schritt 5: Zahlung der Amtsgebühren und Prüfung durch das Amt
Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung müssen die entsprechenden Amtsgebühren entrichtet werden. Anschließend führt das UK Intellectual Property Office eine formale Prüfung der Markenanmeldung durch, die bis zu 2 Monate dauern kann.
Schritt 6: Gegebenenfalls Rückfragen
Das UK Intellectual Property Office kann Rückfragen stellen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden müssen. Soweit sich diese auf formale Aspekte beziehen, ist die Beantwortung Teil unseres Auftrags.
Schritt 7: Eintragung und Veröffentlichung der Marke - Beginn der Widerspruchsfrist
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Marke in das Register eingetragen und veröffentlicht. Dritte haben ab dem Tag der Veröffentlichung 3 Monate Zeit, Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einzulegen.
Schritt 8: Abschluss
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Eintragungsverfahren abgeschlossen, sofern keine Widersprüche eingegangen sind. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen die vom UK Intellectual Property Office ausgestellte Eintragungsurkunde im PDF-Format. Andernfalls wird das Widerspruchsverfahren fortgesetzt.
Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 250,00 GBP für die erste Klasse und 50,00 GBP für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das UKIPO zu entrichten. In der Regel bitten wir um Überweisung der Gebühren im Voraus oder um Zahlung über Paypal (zzgl. Paypal-Gebühren) zur Zahlung per Kreditkarte zusammen mit der Anmeldung. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich.
Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.