Optional
Ob der von Ihnen gewählte Name oder das Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Schweizerische Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist, prüfen in einem ersten Schritt unsere erfahrenen Anwälte. Der für Sie zuständige Anwalt wird Ihnen gegebenenfalls Empfehlungen zur Beseitigung der Hindernisse geben.
Werden zusätzlich Recherchen in Auftrag gegeben, recherchieren unsere Anwälte je nach gewünschtem Umfang in den entsprechenden Datenbanken und werten die Ergebnisse aus. Auf Basis der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Risikominimierung oder den Hinweis, auf einen anderen Namen/Logo auszuweichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und bei der WIPO die sicherste Variante ist, um eine umfassende Beurteilung allfälliger Kollisionsrisiken zu erhalten, und von uns empfohlen wird. Beabsichtigen Sie zudem, die Marke als Firmenname zu verwenden, empfehlen wir zusätzlich eine Handelsregisterabfrage nach identischen oder ähnlichen Firmennamen in der Schweiz.
Das Kurzgutachten erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen.
In einem nächsten Schritt erstellt der mit der Bearbeitung beauftragte Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses basiert auf der von Ihnen beabsichtigten Verwendung der Marke. Dabei stützt er sich auf die vom IGE zur Verfügung gestellten Begriffe und berücksichtigt - sofern eine Recherche in Auftrag gegeben wurde - das Ergebnis der Recherche und deren Bewertung.
Der Rechtsanwalt füllt anschließend das Anmeldeformular aus und übermittelt es elektronisch dem Schweizerischen Markenamt. Die Zahlungsfrist wird von uns überwacht und nach Abschluss des Eintragungsverfahrens erhalten Sie die Markenurkunde als signiertes PDF.
Werden vom Schweizerischen Markenamt Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Weg. Soweit es sich um Formalitäten im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren handelt, ist die Erledigung der Korrespondenz mit dem IGE Bestandteil Ihres Auftrages. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zusätzliche Anwaltskosten fallen nur an, wenn Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, worüber Sie unser Markenanwalt informiert.
Schritt 1: Prüfung der Schutzfähigkeit
Um sicherzustellen, dass Ihre Marke den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz entspricht, wird in diesem Schritt die Schutzfähigkeit Ihrer Marke geprüft.
Schritt 2: Recherche und Kurzexpertise (optional)
Optional haben Sie die Möglichkeit, eine Recherche nach identischen oder ähnlichen Schutzrechten in Auftrag zu geben, um festzustellen, ob es bereits ähnliche Marken oder Firmen gibt. Ein Kurzgutachten fasst die Ergebnisse der Schutzfähigkeitsprüfung und gegebenenfalls der Recherche zusammen. Es wird innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen erstellt.
Schritt 3: Erstellung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses
Aufgrund der Angaben in Ihrem Antrag erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die Sie in der Schweiz Markenschutz beantragen möchten.
Schritt 4: Hinterlegung
Die Markenanmeldung wird online beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingereicht. Dies dauert maximal 3 Arbeitstage.
Schritt 5: Bezahlung der Gebühren und Prüfung durch das Amt
Innert maximal einem Monat, nachdem das Gesuch eingereicht wurde, muss die entsprechende Gebühr bezahlt werden. Anschliessend erfolgt die bis zu 2 Monate dauernde formelle Prüfung des Markengesuchs durch das IGE.
Schritt 6: Rückfragen
Es besteht die Möglichkeit, dass das IGE Rückfragen stellt, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden müssen. Soweit sich diese Rückfragen auf formelle Punkte beziehen, ist die Beantwortung der Rückfragen Bestandteil des Auftrages.
Schritt 7: Eintragung und Publikation der Marke - Beginn der Widerspruchsfrist
Nach erfolgreicher Prüfung ist Ihre Marke Gegenstand der Eintragung und Veröffentlichung. Ab dem Tag der Veröffentlichung haben Dritte eine Frist von drei Monaten, um gegen die Eintragung Ihrer Marke Widerspruch zu erheben.
Schritt 8: Abschluss
Sofern keine Widersprüche eingegangen sind, ist das Eintragungsverfahren nach Ablauf der Widerspruchsfrist abgeschlossen. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen die Eintragungsurkunde im PDF-Format, die vom Institut für Geistiges Eigentum ausgestellt wird. Andernfalls läuft das Widerspruchsverfahren weiter.
Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 450,00 CHF für die ersten drei Klasse und 100,00 CHF für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das IGE zu entrichten. Diese Zahlung erfolgt nach Erhalt der Anmeldeunterlagen von uns direkt auf das Konto des IGE.
Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.