Markenübertragung beim DPMA (DE)

Dieses Leistungspaket enthält:
  • Prüfen der Voraussetzungen für die Übertragung Ihrer Marke
  • Prüfung der erforderlichen Unterlagen
  • Übermittlung des Antrags zur Übertragung an das DPMA
  • Korrespondenz mit dem DPMA
  • Zusendung der Übertragungsbestätigung als PDF
  • unsere Bearbeitungszeit ca. 3 Tage
  • Beratung per E-Mail, Telefon und Videocall

Optional

  • Expressbearbeitung innerhalb von 24 Stunden

Unser Festpreis

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99,00

zzgl. USt. + amtliche Gebühren
+ gewählte Optionen
Daten und Optionen:
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ABLAUF
Zusätzliche Kosten
FAQ

Sie haben Ihre Marke verkauft oder möchten sie von sich als Privatperson auf Ihr Unternehmen übertragen? Vielleicht haben Sie eine Marke gekauft, vielleicht zusammen mit einem Unternehmen, oder Sie haben sie geerbt oder anderweitig übertragen bekommen?

Dann muss die Marke nun beim Markenamt auf Sie übertragen werden. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und unseren erstklassigen Service für eine reibungslose und effiziente Übertragung Ihrer Marke beim Markenamt.

Unsere spezialisierten Dienstleistungen umfassen

1. Rechtsberatung: Unsere erfahrenen Markenanwälte stehen Ihnen mit umfassender Rechtsberatung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Übertragungsprozess den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
2. Dokumentenvorbereitung: Wir prüfen alle notwendigen Dokumente und Verträge, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Markenübertragung zu gewährleisten.
3. Anmeldung: Unser erfahrenes Team kümmert sich um alle Formalitäten und stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt und fristgerecht beim Markenamt eingereicht werden.
4. Überwachung und Statusaktualisierungen: Wir überwachen den Fortschritt Ihrer Markenübertragung und halten Sie über den aktuellen Status auf dem Laufenden.

Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung, um Ihre Marke sicher und effizient beim Markenamt zu übertragen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und den Prozess Ihrer Markenübertragung einzuleiten. Mit unserer Hilfe wird die Übertragung Ihrer Marke beim Markenamt sicher und effizient abgewickelt.

Ihr Fachanwalt:

Sylvio Schiller
Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarung

99,00 €

Produkt Ansehen

1. Nach Ihrer Auftragserteilung übersenden Sie uns die erfoderlichen Unterlagen.
2. Wir prüfen die Voraussetzung und Ihre Unterlagen.
3. Wir leiten den Antrag an das DPMA weiter.
4. Überwachung der Übertragung.
5. Wir senden Ihnen die Bestätigung der Übertragung durch das DPMA zu.

Neben unseren Anwaltskosten fallen keine Amtsgebühren an. Wenn Sie mehr als eine Marke beim selben Markenamt übertragen wollen, berechnen wir für jede weitere Marke 35,00 Euro. Sind Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache, können Übersetzungskosten anfallen.

Was ist eine Markenverlängerung und warum ist sie wichtig?
Eine Markenverlängerung ist das Verfahren zur Verlängerung des Schutzes Ihrer eingetragenen Marke in der Schweiz. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Marke weiterhin rechtlich geschützt ist und Sie sie exklusiv nutzen können.
Was ist eine Markenverlängerung beim IGE, und wann muss sie durchgeführt werden?
Eine Markenverlängerung beim IGE ist das Verfahren zur Verlängerung des Schutzes Ihrer eingetragenen Marke. Dies ist erforderlich, wenn Ihre Marke die Schutzdauer von 10 Jahren ab dem Anmeldetag erreicht hat. Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der 10-Jahresfrist ab dem Anmeldetag beantragt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
Was passiert, wenn ich die Markenverlängerung versäume?
Wenn Sie es versäumen, Ihre Marke zu verlängern, verlieren Sie den Rechtsschutz für Ihre Marke und andere können Ihre Marke benutzen. Es ist daher wichtig, die Fristen einzuhalten und die Verlängerung rechtzeitig vorzunehmen.
Ich habe die Frist zur Verlängerung versäumt, gibt es noch eine Chance die Marke zu retten?
Wurde die Frist für die Verlängerung Ihrer schweizer Marke versäumt, besteht in der Regel noch die Möglichkeit, Ihre Marke unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu retten. Grundsätzlich gewährt das Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE) nach Ablauf der Verlängerungsfrist eine sechsmonatige Nachfrist. Sie können die Verlängerung Ihrer Marke noch innerhalb dieser Nachfrist beantragen. Allerdings wird in dieser Zeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 CHF erhoben. Wichtig zu wissen: Die Möglichkeit, die Marke nach Fristversäumnis wieder aufleben zu lassen, besteht nicht unbegrenzt. Wenn Sie auch die Nachfrist versäumen, kann Ihre Marke endgültig erlöschen und Sie müssen eine neue Markenanmeldung einreichen, um den Schutz Ihrer Marke wiederherzustellen. Wenn Sie die Frist versäumt haben, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit uns in Verbindung, damit wir prüfen können, welche Schritte unternommen werden können, um Ihre Marke zu retten.

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