Nach der Eintragung einer neuen Marke durch das DPMA ist die Veröffentlichung der Marke der Beginn der dreimonatigen Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist sind Inhaber älterer Rechte berechtigt, gegen die Neueintragung Widerspruch einzulegen. Grundlage des Widerspruchs können verschiedene Schutzrechte sein, z.B. ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder Benutzungsmarken. Entscheidend für den Erfolg des Widerspruchs ist zum einen die Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen und zum anderen die Priorität des Schutzrechts, das Grundlage des Widerspruchs ist.
Dieses Produkt können Sie wählen, wenn Sie einen Widerspruch gegen eine jüngere Marke einlegen wollen oder wenn Sie einen Widerspruch gegen Ihre Markeneintragung erhalten haben und sich verteidigen wollen.
In einem ersten Schritt prüfen wir die Erfolgsaussichten des Widerspruchs. Im Rahmen unserer Prüfung untersuchen wir das jeweils ältere Schutzrecht, insbesondere auch dessen Benutzung und Bestand. Unter Berücksichtigung der Bezeichnungen und der betroffenen Waren und Dienstleistungen geben wir Ihnen eine Einschätzung der möglichen Verwechslungsgefahr. Im Rahmen der Beurteilung zeigen wir mögliche Risiken auf und bewerten die Erfolgsaussichten.
Soweit die Prüfung für Sie positiv ausfällt und wir Erfolgsaussichten sehen, legen wir in Absprache mit Ihnen entsprechend dem Ergebnis Widerspruch beim DPMA ein oder falls Sie einen Widerspruch gegen Ihre Marke erhalten haben, zeigen wir uns in Ihrem Namen beim DPMA an und verweisen darauf, dass Sie sich verteidigen wollen.
Je nach Verfahrensstand erarbeiten wir eine Stellungnahme zur Begründung Ihrer Position und reichen diese fristgerecht beim DPMA ein. Dabei berücksichtigen wir die Argumente der Gegenseite, soweit sie uns vorliegen. Kommt es zu weiterem Schriftwechsel, fertigen wir für Sie die jeweils erforderlichen Schriftsätze unter Berücksichtigung des Sachverhalts und der aktuellen Rechtsprechung an und leiten diese an das Amt weiter.
Wir prüfen und beraten Sie bei jeder weiteren Korrespondenz und weisen Sie auf mögliche neue Handlungsoptionen oder geänderte Erfolgsaussichten hin.
Das Verfahren wird in der Regel durch einen Beschluss des DPMA abgeschlossen.
Die Kosten verstehen sich pro Schutzrecht, das dem Widerspruch zugrunde liegt.
Wenn wir in Ihrem Namen Widerspruch einlegen, fallen zusätzliche amtliche Gebühren beim DPMA an, deren Höhe richtet sich nach der Anzahl der Schutzrechte, auf die sich der Widerspruch beruft. Die Grundgebühr beträgt 250,00 Euro und erhöht sich für jedes weitere Schutzrecht um 50,00 Euro.
In Einzelfällen wird vor dem DPMA ein Verhandlungstermin in München anberaumt, hierdurch entstehen zusätzliche Reisekosten und Rechtsanwaltsgebühren für diesen Termin.
Sollte im Rahmen des Widerspruchs die Einrede der Nichtbenutzung eingewandt werden und hierdurch entweder umfangreiche Unterlagen zur Benutzung der Marke eingereicht oder geprüft werden müssen, können dafür zusätzliche Kosten entstehen, auf die wir Sie aber rechtzeitig hinweisen.
Dieses Pauschalangebot umfasst nur die erste Instanz for DPMA, sollte Rechtsmittel, unabhängig von welcher Partei, eingelegt werden, stellt dies ein gesondertes Verfahren dar und wird zusätzlich abgerechnet, wenn wir Sie auch dabei vertreten.