Sie möchten einen Widerspruch gegen eine Markenanmeldung beim DPMA einlegen, dann prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten.
Wurde eine Marke vom DPMA eingetragen, beginnt mit der Veröffentlichung die dreimonatige Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist können Sie gegen die neue Eintragung Widerspruch einlegen, wenn Sie Ihre (Marken-)Rechte verletzt sehen. Der Widerspruch kann auf verschiedene Schutzrechte gestützt werden, z.B. auf ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder Benutzungsmarken. Entscheidend für den Erfolg des Widerspruchs ist zum einen die Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen und zum anderen die Priorität des Schutzrechts, auf das der Widerspruch gestützt wird.
Im Rahmen unserer Prüfung untersuchen wir Ihr älteres Schutzrecht und die neue Markenanmeldung beim DPMA und geben Ihnen eine Einschätzung der möglichen Verwechslungsgefahr unter allen Gesichtspunkten. Dabei berücksichtigen wir Ihre Marken/Schutzrechte und deren tatsächliche Benutzung. Im Rahmen der Beurteilung zeigen wir mögliche Risiken auf und bewerten die Erfolgsaussichten.
In unserer schriftlichen Auswertung erhalten Sie eine Risikoeinschätzung und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, denn neben dem Markenwiderspruch gibt es auch andere Maßnahmen, die zur Verteidigung der eigenen Marke geeignet sind.
1. Sie übersenden uns den Auftrag inkl. der betroffenen Marke.
2. Recherche und Übersendung der Auswertung
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.