Sie haben beim DPMA eine Marke angemeldet und innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch erhalten? Wir prüfen für Sie, wie kritisch der Widerspruch ist und welche Optionen sich für Sie ergeben.
Sie haben eine Marke beim DPMA angemeldet, die Urkunde erhalten und nun innerhalb der dreimonatigen Widerspruchsfrist einen Widerspruch erhalten? Dieser Widerspruch kann auf verschiedene Schutzrechte gestützt werden, z.B. auf ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder Benutzungsmarken. Damit der Widersprechende seine Rechte erfolgreich durchsetzen kann, muss zum einen eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen bestehen, zum anderen muss sein Schutzrecht älter sein und gegebenenfalls ausreichend benutzt worden sein.
Im Rahmen unserer Prüfung untersuchen wir das Schutzrecht, auf das der Widerspruch gestützt wird, und geben Ihnen eine Einschätzung der möglichen Verwechslungsgefahr unter allen Gesichtspunkten. Gleichzeitig recherchieren wir - ggf. gemeinsam mit Ihnen - in welchem Umfang und auf welche Art und Weise die ältere Marke benutzt wird, wenn sie sich nicht mehr innerhalb der Benutzungsschonfrist befindet. Im Rahmen der Bewertung zeigen wir mögliche Risiken auf und beurteilen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen den Widerspruch.
Denn neben der Verteidigung gegen den Markenwiderspruch gibt es noch weitere Maßnahmen, die geeignet sind, die eigene Marke zu verteidigen und die Position des Widersprechenden zu schwächen. Im Rahmen dieser Beratung informieren wir Sie auch über die möglichen Kosten der einzelnen Schritte und Maßnahmen, die wir Ihnen empfehlen. Ob Sie uns anschließend mit der weiteren Vertretung beauftragen, bleibt Ihnen überlassen.
1. Sie übersenden uns den Auftrag inkl. den Unterlagen des eingelegten Widerspruchs.
2. Recherche und Übersendung der Auswertung
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.