Sie haben einen Verlagsvertrag erhalten und wollen diesen ganz oder in Teilen prüfen lassen? Wir haben umfangreiche Erfahrungen im Verlagsrecht, wir stehen mit mehreren Verbänden in Kontakt, u.a. werden wir regelmäßig vom DJV (Deutscher Journalistenverband) empfohlen. Mit allen Themen aus dem Verlagsrecht wie Honorare, Vorschüsse, Nutzungsrechte, Rückruf, Titelschutz, Umsatzbeteiligungen, Wettbewerbsverbot uvm. sind wir gut vertraut. In vielen Fällen haben wir das auch schon gerichtlich durchgestritten.
Leistungspaket/Kurze Beschreibung
Mit dem Verlagsvertrag wird einem Verlag das Recht eingräumt, ein Werk - das können Bücher, Hörbücher, Kompositionen, Musik, Texte, Gedichte, Artikel u.ä. – sein, zu verlegen. Im Gesetz heißt es dazu: „zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.“ Der Verleger wiederum „ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten.“ Selbstverständlich ist der Verleger auch verpflichtet, das vereinbarte Honorar zu zahlen.
Achtung bei Fristen und Formvorschriften
Fristen! Das ist eine wichtige Frage, die wir immer vorab klären. Eine typische Frist im Verlagsrecht sind die 6 Monate des § 39 VerlG. In dieser Zeit gilt eine Enthaltungspflicht des Verfassers. Allerdings nur, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wichtig sind auch Formerfodernisse. Zwar kann das Verlagsrecht formfrei eingeräumt werden, allerdings schreibt das Urhebergesetz die strenge Schriftform für bestimmte Tätigkeiten vor. Diese gilt es aus Verlegersicht im Blick zu behalten.
Auf Seiten der Autoren, Musiker und Komponisten wiederum gibt es einige Bestimmungen und Regelungen, die wir für empfehlenswert halten und die in den meisten Verlagsverträgen, die wir auf den Tisch bekommen fehlen, u.a. halten wir es für sinnvoll, wenn klar geregelt ist, dass Nutzungsrechte erst dann übergehen, wenn das Honorar vollständig gezahlt ist.
Auch Musikverlagsverträge oder Verträge für das self publishing können wir gern für Sie durchsehen. Falls Sie Fragen zum Rücktritt vom Verlagsvertrag, zur Kündigung eines Verlagsvertrags oder zur Insolvenz haben, schauen Sie sich bitte die entsprechenden Rechtsprodukte an oder schreiben uns direkt eine Nachricht. Auch für Auskunftsansprüchen die sowohl vertraglich als auch nach dem Urhebergesetz bestehen können, haben wir ein Rechtsprodukt entwickelt.
Erforderliche Unterlagen und Informationen
Sie laden Ihren Verlagsvertrag in unserem Portal hoch (hier können Sie den Vertrag hochladen). Wir senden Ihnen eine Bestätigung und eine Rechnung sowie die Information bis wann Sie mit der Prüfung rechnen können und senden Ihnen einen Link, wo Sie innerhalb der nächsten 5 Werktage einen Termin zur Besprechnung buchen können. Falls Sie die Durchsicht Ihres Vertrages schneller benötigen, wählen Sie bitte die Option „Express“.
Sofern Ihre Fragen über den o.g. Leistungsumfang hinausgehen und sofern diese auch nicht in unserem Beratungstermin, der in den o.g. Kosten enthalten ist, geklärt werden können, können weitere Kosten auf Sie zukommen. Wir informieren Sie vorab.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, rechnen wir diese mit unserem Stundensatz iHv 330 Euro netto ab.